Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2007
Hallo,
ich unterrichte Werken im 3b-Zweig. Da hier praktische Arbeiten überwiegen, Schulaufgaben und Stegreifaufgaben geschrieben werden ist die Gewichtung nicht ganz einfach.
Ginge es, wenn man die Noten ganz normal ausrechnet und sie dann im Zwischenzeugnis bzw. Jahreszeugnis als Pädagogische Note eingibt?
Ein Problem wäre dann wohl der nicht stimmende Notendurchschnitt. Könnte man diesen in dieser Spalte deaktivieren?
Oder gibt es eine ganz einfache Möglichkeit?
Alf
Beiträge: 18.278
Themen: 809
Registriert seit: Sep 2003
Hallo,
für jede Spalte kann doch individuell die Gewichtung eingegeben werden, so dass meines Erachtens jedes Szenario realisiert werden kann. Welche Berechnung ist denn geplant? Kannst Du ein Beispiel nennen?
Wie auch immer, rein schulrechtlich müssen natürlich alle Einzelnoten im Notenbogen stehen, also auch im Notenmanager eingetragen werden. Natürlich kannst du für jeden Schüler dann eine abweichende pädagogische Note geben, das ist aber sicherlich im Sinne der Transparenz nicht unbedingt wünschenswert. Besser wäre es sicherlich - wie oben erwähnt - die Notengebung durch entsprechendes Einstellen der Gewichtungen gleich richtig zu gestalten.
Gruß
Stephan
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2007
Hallo,
hier mal ein Beispiel:
Theorienoten mit Gewichtung SA 2x, Stegreif 1x
SA 2, Stegreif 1 macht 1,66 Notendurchschnitt
Praxisnoten mit einfacher Gewichtung
3, 3, 2, 3 macht 2,75 Notendurchschnitt
In diesem Fall bekäme der S eine 3 weil die Praxisnote überwiegt.
Würde man es vom NM berechnen lassen wäre der Notendurchschnitt 2,28.
Auf welchen Wert sollte man denn die Gewichtung der Praxisnoten setzen um ein Überwiegen zu erreichen.
Danke Alf
Beiträge: 578
Themen: 57
Registriert seit: Sep 2005
Hallo,
nach RSO darfst du so nicht rechnen. D.h. du musst so lange mit deinen Gewichtungen im Notenmanager rumspielen, bis das von dir gewünschte Ergebnis erreicht wird.
Dann hast du allerdings streng genommen wieder ein Problem, denn der Schüler hat ein Recht darauf, VORHER (d.h. vor der Abfrage oder dem entsprechenden Leistungsnachweis) zu erfahren, wie seine Noten gewichtet werden.
vlg
bkahl
Beiträge: 18.278
Themen: 809
Registriert seit: Sep 2003
20.12.2007, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2007, 09:50 von NM-Himself.)
Hallo Alf,
ich kann bkahl nur beipflichten. Das Bilden von Durchschnittsnoten, die dann nach einer bestimmten Gewichtung verrechnet werden, gibt die RSO nicht her. Nur zu gerne würden eine Vielzahl von Lehrern - ich gehöre dazu - eine Durchschnittsnote aus den Schulaufgaben mit einer Durchschnittsnote der restlichen Noten verrechnen. Aber wie gesagt, die RSO trägt uns etwas anderes auf.
Letztendlich musst du dir überlegen, wie stark das Gewicht der praktischen Noten werden soll. Du kannst sie doppelt gewichten (wie eine Schulaufgabe) oder, wenn dir das übertrieben scheint, natürlich auch beliebige Zwischenwerte wählen (1,5; 1,2).
Gruß
Stephan