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Bekanntmachungen
Jahreszeugnis für Nichtbesteher
#1
Hallo zusammen,

ein Schüler in der 10. Klasse hat die AP nicht bestanden und bekommt nun ein Jahreszeugnis. Schalte ich auf Jahreszeugnis um, steht im Nebenfach eine 5. Tatsächlich hatte der Schüler auch eine 5 im Jahresfortgang, allerdings verbesserte er diese Jahresfortgangsnote durch die mündliche Prüfung auf eine 4.
Also gehe ich in die Noteneingabemaske und gebe dem Schüler eine Fantasienote als kleinen Leistungsnachweis, so dass der Schnitt zur 4 führt. Ist das ein Bug? Die Verbesserung durch die mündliche Prüfung wird nämlich im Jahreszeugnis nicht berücksichtigt.

LG
HV
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#2
Du brauchst ihm eig. keine Fantasienote geben.
Durch Rechtsklick im Zeugnisdialog kannst du doch die Note direkt ändern.
Der Letzte macht das Netz aus!

Billy
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#3
Das geht nicht. Ich kann das Fach entwerten aber keine Note ändern.
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#4
Hallo,
ich hätte immer gedacht, wenn ein Schüler ein Jahresezeugnis bekommt, zählen nur die Noten vor dem Prüfungsteil. Somit die Note 5. Die mündl. Prüfung gilt in diesem Fall nicht, da er ja die Prüfung nicht bestanden hat.

Sehe ich das falsch??

Gruß Martin
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#5
Das ist korrekt so:

RSO §41(3):
(3) Schülerinnen und Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, das die Leistungen im Schuljahr ohne Einbeziehung der Leistungen der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen.“.

Und die mündliche ist Teil der AP und somit nicht einzubeziehen...
Michael Gerling
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