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Bekanntmachungen
aktivierte Legasthenieberechnung, Zeugnisbemerkung
#1
Hallo Stephan,

die Sache mit der Legasthenie und LRSt-Bemerkung ist ja deutlich komplizierter geworden. Hier wären aus Sicht der Klassenleiter und/oder der Schulleitung zwei Breichte sehr hilfreich:

1) LRSt Status der Schüler in der Klasse (besonders welche Ss die besondere Berechnung haben, da diese ja nur für die Sprachen-Fachkollegen ersichtlich ist). So könnten Klassenleiter und Schulleitung überprüfen, ob die Einstellungen für die Schüler im NM dem Gutachten entsprechen.

2) Bericht der Schüler der Klasse/Schule, bei denen die LRSt-Berechnung zu einer besseren Note im Zeugnis führt (Notenschutz), als die reguläre Berechung und bei denen deshalb die entsprechende Bemerkung ins Zeugnis muss. (Meines Wissen DARF die Bemerkung auch NUR DANN erscheinen.)

Viele Grüße

Sebastian
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#2
zu 2) Es wäre zu klären, ob die LRS-Bemerkung nur erscheint, wenn die Note sich durch die LRS_Berechnung verbessert. Oder ob es reicht, dass der Notenschnitt sich durch die LRS_Berechnung verbessert.
Der Letzte macht das Netz aus!

Billy
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#3
Hallo Billy,

meines Wissens (und so wird es bei uns auch gehandhabt) NUR wenn es auch die Note verbessert (nicht nur den Schnitt). Das leutet mir auch ein, denn der Note siehst du den Schnitt dahinter ja nicht an. Deshalb findet auch der Notenschutz keine Anwendung, weil sich ja dadurch de facto nichts verändert (-> keine Bemerkung).

Grüße
Sebastian
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#4
Hallo,

zu 2 könnte ich mir vorstellen, dies zukünftig im Zeugnisdialog (neue Variante) kenntlich zu machen. Bezüglich "Berichte" muss ich mich erst einmal datenschutzrechtlich kundig machen. Das ist halt alles ein bisschen grenzwertig. Eine Anzeige im Programm könnte gehen, einen tatsächlichen Ausdruck würde ich gerne vermeiden. In Lehrerzimmern dürfen ja z. B. auch keine Listen mit allen Schülern, die eine Störung vorliegen haben, ausgehängt werden. Der Gedanke, dass solche Listen aber von "Jedermann" einfach ausgedruckt werden könnten, behagt mir nicht so sehr.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo Stephan,

wenn man die Möglichkeit des Ausdrucks auf die Schulleitung und ggf. Admins beschränken würde. Diesen Personen sollte doch zuzutrauen sein, dass sie mit solchen Listen verantwortlich umgehen (vielleicht könnte man ja auch noch eine entsprechende Bemerkung zum Umgang wegen des Datenschutzes mit ausdrucken).
Wäre echt super, wenn man hierfür eine Erleichterung und praktikable Lösung gäbe.

Grüße
Sebastian
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