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Bekanntmachungen
Notenvollständigkeitsprüfung Gymnasium
#1
Lieber Stephan, liebe Forenuser,

bei den kleinen Leistungsnachweisen an Gymnasien ist die Regelung, dass "mindestens 2 pro Halbjahr, darunter mindestens ein rein-mündlicher" stattfinden muss.

Bei Testeingaben in der Schulversion scheint der NM diese Regel bei der Notenvollständigkeitsprüfung nicht abzubilden (der NM fordert mehr Nachweise)

Ist es möglich das Verhalten der Notenvollständigkeitsprüfung -- durch lokale Einstellung oder von Werksseite her -- an die gymnasiale Regelung  anzupassen, da andernfalls die doch sehr schöne Funktion der Notenvollständigkeitsprüfung nicht wirklich vernünftig genutzt werden kann?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
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#2
Hallo jhsport,

für die Gymnasien gibt es momentan eigentlich überhaupt keine festen Regelungen. Nach § 21 (2) GSO heißt es im Satz vier nur "Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte."

Ich weiß von einigen Gymnasien, dass sie für alle Fachbereiche eine einheitliche Regelung haben, wieder andere Gymnasien habe für jede Fachschaft eine andere Regelung und zum guten Schluss muss sich wohl rein rechtlich gemäß obigen Satzes kein Lehrer an solche Beschlüsse halten.

Daher habe ich jetzt erst einmal an den Kriterien nichts geändert. Eine Implementierung, in der jede Schule ihre eigenen Kriterien in der Datenbank hinterlegen kann, ist relativ aufwändig und frühestens für die nächste Hauptversion vorgesehen.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,
vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.
Dachte halt nur, dass man gerade wegen der verschiedenen schulinternen Besonderheiten u.U. das Kriterium "mindestens 2 pro Halbjahr, darunter mindestens ein rein-mündlicher" als Minimalanforderung für die Notenprüfung verwenden könnte, weil das ja gewissermaßen der kleinste gemeinsame (zwingend notwendige) Nenner zu sein scheint. Gewisermaßen: Wenn das nicht erfüllt ist, liegt auf jeden Fall ein Problem vor und genau dann zeigt das auch auch die Notenvollständigkeitsprüfung an ... Und mehr ist softwaremäßig erst mal nicht zu leisten ...
(Dies ist einfach ein Nachtrag, auf den ich nicht erneut zwingend eine Antwort erwarte)
lg jhsport
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#4
Hallo,

wenn ich von ausreichend Schulen Rückmeldung bekomme, wie es bei ihnen gehandhabt wird, kann ich dann für das vorherrschende Konzept vielleicht einmal eine Lösung entwerfen. Momentan müsste ich zumindest für jede Fachschaft die Möglichkeit einprogrammieren, die Mindestanzahl von Noten zu erfassen (und wer pflegt das dann?).

Gruß
Stephan
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#5
Hallo Stephan,

also bei uns werden auch mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr, davon eine echt mündliche, gefordert. Für die Oberstufe steht das ja so auch in der GSO. Ich glaube auch, dass das ein gutes Kriterium wäre.
Wenn das geprüft würde, wäre es auf jeden Fall eine Verbesserung gegen die aktuelle Notenvollständigkeitsprüfung.

Viele Grüße

Steffen
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#6
Hallo Stephan und KollegInnen, 
bei mir tritt aktuell der Fall auf, dass die Notenvollständigkeit auch bei 2 Schulaufgaben, 2 Stegreifaufgaben und einer bis zwei mündlichen Note nicht akzeptiert wird (bei ganzen Klassen). Die Kollegin ist über den roten Knödel beunruhigt - der Bericht Notenvollständigkeit meldet "es fehlen drei mündliche Noten, darunter eine echt mündliche". Das Fach (Latein) ist vierstündig angelegt - da müssten die Noten in jedem Fall doch so reichen?
Datenbank prüfen brachte nichts - wenn ich mit dem ADMIN warte, dann kommt beim Aufruf der Noteneingabe in diesem Fach sogar eine Fehlermeldung "Unterricht nicht gefunden - Fehler im Index; Wählen Sie einen anderen Unterricht aus der Liste". Erst nach einer nochmaligen Datenbankprüfung mit der Schulversion geht dann wieder alles.
Muss mich das beunruhigen?
Gruß
Carsten
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#7
Hallo Carsten,

von hinten angefangen: vermutlich sind Schulversion und NMAdmin nicht auf dem neuesten Stand. Sobald das behoben ist tritt der Fehler nicht mehr auf.

Notenvollständigkeit: vermutlich ist unter NMAdmin > Einstellungen >Systemeinstellungen im Bereich Noten der Haken bei "Notenprüfung getrennt nach Halbjahren" nicht gesetzt. Dann verlangt er jetzt die Noten für das gesamte Schuljahr.

Gruß
Stephan
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#8
Hallo Stephan,

eigentlich wollte ich es ins "Wünsche"-Forum schreiben, habe aber gerade festgestellt, dass es schon ein paar Themenstränge zum Thema "Notenvollständigkeits-Prüfung" gibt und hänge den Beitrag daher einfach mal hier an.

Auch bei uns  am Gymnasium sorgt die Notenvollständigkeitsprüfung bei jedem Zeugnisdurchgang wieder für "Unruhe", wenn z.B. bei einem mindestens dreistündigen Kernfach zwei mündliche Noten (davon eine rein mündliche) nicht als ausreichend angesehen werden. Da helfen auch sämtliche Hinweise, die Meldungen nur als möglichen Anhaltspunkt zu sehen und den gesunden Menschenverstand einzusetzen, kaum was...

Zwar haben wir überhaupt keine Vorgaben bzgl. der Anzahl der kleinen LNW, aber eine Umstellung wie weiter oben vorgeschlagen auf mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr, davon einen echt mündlichen, wäre auch für uns eine echte Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation.

Der Königsweg wäre natürlich, wenn Schulen selbst Kriterien festlegen könnten, wie du es für die Version 5 ja schon mal "vorsichtig" angedeutet hast.

Beste Grüße
Felix
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#9
... oder halt die Vollständigkeitsprüfung einfach nicht verwenden, weil es für das Gymnasium keine Vorgaben mehr gibt :-)

Gruß
Stephan
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#10
Hallo auch von mir,

laut §21 (2) Satz 2 GSO gilt: "Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden..."
Da „Leistungsnachweise“ (Plural) gefordert sind, sollten mindestens je zwei mündliche und schriftliche Leistungsnachweise je Schuljahr ge-fordert werden (KMS vom 10.07.2013 Nr. VI.9 – 5 S 5421 – 6b.18 224 an einen MB). Abweichend von dieser Regelung wird in der Qualifikationsphase im Fach Sozialkunde mindestens ein kleiner Leistungsnachweis pro Halbjahr gefordert (§29 (3) Satz 2 GSO).
Aufgrund der gleichmäßigen Verteilung der Noten über das Schuljahr ergibt sich dann wie oben schon von anderen geschrieben:
Mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr, davon einen echt mündlichen

Das wäre wirklich toll, wenn Du das umsetzen könntest!
steve
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#11
Hallo Stephan,

ich habe einmal im Forum gelesen, wie viele Noten der Notenmanager normalerweise in Abhängigkeit der Stundenanzahl fordert, sodass ich zu Beginn jedes Schuljahres unsere Wochenstunden händisch angepasst habe. Beispielsweise hat der NM wegen der RSO ja in 4-stündigen Fächern drei kleine Leistungsnachweise gefordert. Daher meine kurze Frage:

Könntest du diesen Thread in irgendeiner Form mit ins Handbuch aufnehmen oder fordert der NM nun lediglich zwei kleine LNWs wie in der GSO gefordert?

Falls das zu umständlich ist, würde mich der Link zu dem betreffenden Forumsbeitrag nutzen, um die geforderte Notenanzahl einsehen zu können.

Schöne Woche noch und beste Grüße
Tobias
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#12
Hallo Tobias,

im Benutzerhandbuch unter http://nmhilfe.notenmanager.net ist auf Notenmanager Schulversion > Benutzerhandbuch > Noteneingabe, Notenberechnung > Notendialog ein Link zu den Infos.

Gruß
Stephan
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