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Hallo,
in den 9. und 10. Klassen dürfen eindeutig negative Bemerkungen nicht im Jahreszeugnis erscheinen. Bisher ist bei uns die Praxis so, dass die Klassenleiter in den Klassenkonferenzen entsprechende schuleigenen Papiervordrucke mitgenommen haben, handschriftlich ausgefüllt haben und den betreffenden Schülern zusätzlich zum Jahreszeugnis in die Hand gedrückt haben.
Kann man diese Zusatzbemerkungen auch mit dem Notenmanager erfassen? Falls nein, ist ein solches Feature für die Zukunft geplant?
Tropische Grüße
Stem
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Hallo stem,
das Problem sehe ich hier beim Datenschutz. Eine digitale Erfassung und Speicherung im System ist da vermutlich eher nicht möglich. Eine Funktion, die nur eine Bemerkung erfassen und drucken lässt ohne sie zu speichern macht vermutlich eher keinen Sinn. Dann kann man auch gleich eine Textverarbeitung oder ein PDF-Formular nehmen.
Gruß
Stephan
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(05.07.2018, 15:07)NM-Himself schrieb: das Problem sehe ich hier beim Datenschutz. Eine digitale Erfassung und Speicherung im System ist da vermutlich eher nicht möglich.
Aber von der 5. bis zur 8. Klasse sind solche Bemerkungen im Jahreszeugnis doch auch möglich und werden im Notenmanager gespeichert. Mein Wunsch wäre sozusagen pro Schüler ein Extra-Feld "Zusatzbemerkung", das dann separat ausgedruckt werden kann, aber vom Klassenleiter auch in der Zeugnismaske erfasst werden könnte.
Danke!
stem
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Hallo stem,
ich sag ja nicht, dass das nicht sinnvoll oder für uns Lehrer vielleicht praktisch wäre (und umzusetzen wäre auch nicht schwer), aber so funktioniert das beim Datenschutz leider nicht. Mit der DSGVO sind die Regeln ja noch einmal verdeutlicht worden. Es geht da einerseits um Datenvermeidung und andererseits um die Daten, die für die Ausführung einer bestimmten Verarbeitungstätigkeit erforderlich sind.
Die von euch gewünschte Zusatzbemerkung dürfte offiziell nirgends gedruckt werden. Wie du ja selber schon sagst darf sie nicht auf dem Zeugnis stehen und somit darf sie auch nicht auf den Notenbogen wandern. Damit ist eine eletronische Verarbeitung schon fast ausgeschlossen. Zum Vergleich: auch Ordnungsmaßnahmen dürfen ja nicht mehr gespeichert werden - nicht einmal der "Betreff".
Wenn es euch wichtig schlage ich vor, beim Datenschutz-Verantwortlichen nachzufragen. Wenn der sagt, dass das überhaupt kein Problem sei und mir das auch schriftlich gibt, mach ich mich gleich an die Arbeit.
Gruß
Stephan