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Bekanntmachungen
3. AP-Konferenz: Datenaufbereitung
#16
Da geben wir Stephan aber einiges zu lesen heute. Na ja, er hat ja nur 60 Fünftklassarbeiten zu korrigieren. Warten wir bis er 60 AP Arbeiten hat. lol

Gruß, Lope
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#17
Und noch eins:

Für die Künstler sollten die Noten der praktischen Arbeit, der schriftlichen Prüfung und die daraus berechnete Prüfungsnote auf der Mitteilung enthalten sein.

Gruß, Lope
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#18
hallo zusammen,

ist man mal nen nachmittag nicht da, schon brummt es ordentlich im forum. mal sehen:

@bkahl: ich streite mich ungern mit komissären, aber (Zitat RSO, aus dem internet gezogen, sollte also aktuell sein):
Zitat: Schüler können sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre.

ich weiß nicht, ob das interpretationsfähig ist bzw. ob ich da was falsch verstehe. ich lass mich gerne belehren - auch wenn ich lehrer bin :wink:

was noch? den schriftzug für die notenausgleichsfähigen fächer werde ich anpassen.

@lope, punkt 1:
ich übernehme die noten entsprechend dem layout der winsd. ich könnte da höchstens, wenn gewünscht, oben die noten in prüfungsfächern herauslassen. jedenfalls stehen in der 3. zeile die JFN - so war es gedacht - und die ändern sich ja während der AP-Prüfung nicht. die gesamtnote in den prüfungsfächern wird also nur unten in der prüfungsnotentabelle aufgeführt.

@lope, 2. posting:
wenn ich mich nicht ganz irre (müsste ich jetzt im code nachschlagen), übernimmt der notenmanager die ersten zwei zeilen der oberen tabelle 1:1 aus der winsd: dort kein strich, hier kein strich. ich schau aber bei gelegenheit noch mal nach.

@bkhal, 2. posting:
das auslesen des feldes "überwiegen JFN" habe ich gestern schon mit kollegen jschmitt telefonisch besprochen, hab das auf die schnelle nicht mehr hingekriegt. wer schon mal in der winsd nach einem feld gesucht hat ...

ok, jetzt bin ich wohl alles durch. ich bedanke mich artig für alle design/einfärbungs/verbesserungsvorschläge. es macht gleich viel mehr spaß was einzuprogrammieren, wenn man schon mal einen (mini-)konsenz im rücken hat.

gruß
stephan
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#19
achja, und noch mal @lope (vorletztes posting):

FRÜHESTENS 2009 lol lol lol lol lol lol lol

und bis dahin gibt es bestimmt die mittlere reife auf elternwille lol lol

aber nicht traurig sein: für euch bedeutet das, dass ich mich intensiv um eure wünsche kümmern kann. die "über-nacht-mal-schnell-eingehackt-funktionen" hättet ihr ja nicht bekommen, wenn's tatsächlich 60 AP-Aufgaben wären

gruß
stephan
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#20
Hallo Stephan!

Was mir noch aufgefallen ist, ist dass die Fächer die zu einer so genannten Kombinote (also z. B. Wirtschaft und Recht und Sozialkunde - jeweils einstündig unterrichtet - jeweils eine eigene Note - aber nur die Kombination beider Noten als Notenausgleichsnote zugelassen), jeweils eigens als Notenausgleichsnote aufgeführt werden.

Viele Grüße
Georg
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#21
hallo georg,

die frage ist: ist das noch so? alle, die dies lesen, sich doch bitte mal schlau machen. folgendes:

in der ALTEN RSO (ich hab die noch in papierform!) findet sich noch in "§44 Vorrückungsfächer" der satz
Zitat:Zusammen als jeweils ein Vorrückungsfach zählen in der Jahrgangsstufe 10 die Fächer Biologie und Erziehungskunde sowie Sozialkunde und Wirtschafts- und Rechtslehre.
in der NEUEN RSO heißt es jetzt nur noch
Zitat:Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. 2Ausgenommen sind Musik, Sport und Textiles Gestalten, ferner Kunsterziehung und Werken, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.

meine schlussfolgerung (und ich meine, entsprechende hinweise auch schon einmal irgendwo gelesen zu haben): das war einmal. für mich gottseidank, weil das die programmierung sehr erleichtert.

aber auch hier lass ich mich gerne eines besseren belehren.

gruß
stephan
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#22
Hallo Stephan,

ok, hast ja recht. Wir einigen uns einfach drauf, dass die Kreuzchen bei dir die absoluten Pflichtkreuzchen sind. Er wollte eben quasi diesen Schüler in der Mündlichen haben.

Wir habens aber genauso gesehen. Oder wie würdest du es in so einem Fall machen (siehe mein Beispiel irgendwo oben)?

Könnte man evtl. hierzu eine Funktion fürs nächste Jahr mit einbauen, dass man es selbst noch anklicken kann, ob man einen Schüler in einer mdl. Prüfung haben möchte? Dies wird dann zu einem Kreuzchen auf dem Ausdruck in dem entspr. Fach.

Wenn ich schon dabei bin: Ist eigentlich angedacht, diese überragende, meisterhafte Lösung deinerseits, die Konferenz per Beamer für alle angenehmer und interessanter zu gestalten, auch auf die Notenkonferenzen 5-9 zu übertragen?

***Sicherheitshalberschonmalduckundweg*** :oops:
vlg
bkahl
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#23
Eigentlich ganz klar: Für ALLE Realschulen, egal ob R4 oder R6, gilt die RSO immer in der aktuellen Fassung.

Somit fällt also die alte Formulierung ersatzlos weg und wird durch die neue ersetzt.

P.S.: Kenne eh nur die neue, für die alte bin ich (wahrscheinlich) zu jung lol
vlg
bkahl
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#24
hallo bernhard,

zu dem fall JFN 2 und PN 5 sag ich nur soviel: wenn nicht gesamte klasse offensichtlich im jahresfortgang zu gut bewertet wurde (also solche zwei-drei notenstufen-abweichungen nicht die regel in der klasse sind), so spricht doch alles dafür, dass der arme junge (oder das arme mädel) einen schwarzen tag hatte. wenn er die note erfährt, wird er eh bitterlich weinen, weil er sich sein abschlussprüfungszeugnis versaut hat. warum ihn jetzt noch unnötig mit einer mdl. prüfung quälen. für mich ein klarer grund für "überwiegen JFN".

die sache mit dem kreuzchen muss ich mir mal durch den kopf gehen lassen. klingt aber sinnvoll. aber man sollte nicht vergessen, dass man durchaus auch mit einem kugelschreiber (du weist, diese plastikdinger mit mine, tinte und so :wink: ) das kreuzchen setzen könnte

gruß
stephan
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#25
Hallo zusammen!

Die Änderung der RSO ist mir zwar bekannt, ich beziehe mich aber auf die Stundentafel für die sechsstufige Realschule im Lehrplan für die sechsstufige Realschule (Seite 20 bis 23). Dort sind für die 10. Klassen für das Fach Sozialkunde 2 Stunden für das Fach Wirtschaft und Recht keine Stunde vorgesehen, wobei als Fußnote "2" für das Fach Sozialkunde auf Seite 21 nachzulesen ist: "Mit Inhalten der Wirtschafts- und Rechtslehre"
Das heißt jetzt für mich, respektive meine Schulleitung: Die zwei vorgesehenen Stunden für Sozialkunde werden aufgeteilt in ein einstündiges Fach WiR und Sk, die dann auch einzeln im Zeugnis aufgeführt werden, aber nur in der Kombination als Vorrückungsfach herangezogen werden können. (Ähnliches gilt für die Fächer Erziehungskunde/Biologie)

Lasse mich hinsichtlich dessen aber gerne hier eines Besseren belehren

Grüße
Georgy
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#26
Hallo Stephan,

schon klar, ist eh nur eine Schülerin in der Klasse mit dem Fall, aber Überwiegen JFN finde ich schon sehr heftig. immerhin soll die AP überwiegen.

ABer ich denke, da gehen die Meinungen auseinander. Kommt drauf an, aber bei uns im Kollegium - schätze ich mal - würden für Überwiegen JFN wenige stimmen. Aber wie gesagt, kommt v.a. aufs Kollegium und die Begründung des Fachlehrers an.

Im Übrigen: Hab mir gerade eben wieder mal so ein Ding angeschaut, war tatsächlich ein Kugelschreiber. Nein, schon klar, wäre eben perfekter, wenns mit dem NM funktionieren würde. Aber ist in dem Sinne eigentlich nicht so wichtig.
Aber unser Komissär (mal wieder) ist eben ein Perfektionist, der kennt keinen Kuli mehr. lol

@Georgy
"...mit Inhalten..." lese ich eher so, dass Sozialkundelehrer fachfremd WiR mit unterrichtet. Ich würde mich aufgrund dieser Fussnote nicht dazu hinreissen lassen, den Unterricht an 2 verschiedenen Lehrer zu verteilen. Aber das ist eigentlich Chefsache. Wenn dein Chef das so genehmigt bekommt vom KM, dann isses gut so.
vlg
bkahl
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#27
ich würde das eher so interpretieren wie in IT: es werden inhalte aus Tv und Inf vermittelt, zusammengefasst in einem Fach. wie die umsetzung unterrichtlich auszusehen hat (epochal mit lehrerwechsel zum halbjahr, oder über das ganze jahr mit zwei lehrern jeweils 1-stündig), ist sicherlich problem jeder schule.

ich denke mal: hätten die stundentafel ersteller gewollt, dass sowohl sozialkunde als auch wirtschaft und recht im zeugnis auftauchen, hätten sie die fächer in der 10. klasse auch getrennt aufgeführt, oder? die zeilen sind ja im leerplan vorhanden.

ich lass die notenmanager-programmierung jetzt erst einmal wie sie ist. wir werden sehen, welche auffassung sich da letztendlich durchsetzt. für euren fall, dass ihr die fächer tatsächlich getrennt geführt habt, bedeutet das halt, dass ihr beim notenausgleichvorschlag vom notenmanager etwas aufpassen müsst.

gruß
stephan
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#28
Die Stundentafel ist doch eindeutig: 2 Std. Sozialkunde und 2 Std. Biologie. Diese Fächer stehen deshalb auch so im Zeugnis und zählen jeweils als ein Vorrückungsfach.

Gruß, Lope
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#29
Und bezogen auf die Inhalt wäre noch anzumerken, dass ich in IT auch Inhalte aus Informatik vermitteln kann ohne dann gleich eine Note im Fach Informatik eintragen zu dürfen.

Gruß, Lope
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