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Bekanntmachungen
Vorrücken auf Probe
#1
Hallo Stephan,
folgender Fall: Schüler rückteim Schuljahr 2010/11 auf Probe in die 9. Klasse vor, er besteht die Probezeit nicht und wiederholt somit die 8. Klasse. (Hier gilt er aber nicht als Wiederholungsschüler, sehe RSO). In diesem Schuljahr 11/12 besteht der die 9. Klasse nicht. Er hat aber im NM den 53.3 drin, was ja falsch ist. In der WinSV hat er auch den Eintrag 8Y (PZ nach Vorr. Pr. n. b.)
Wo liegt nun der Fehler? Werden von der WinSV falsche Daten an den NM übermittelt?
Ich bitte dich um Ãœberprüfung.
Danke!
Gruß Joachim
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#2
Hallo Joachim,

das ist schon richtig so. Die Eintragung "Y" (PZ nach Vorr. Pr. n. b.) ist für Schüler, die mit zweimal 5 oder einmal 6 in zwei Vorrückungsfächern ein Vorrücken auf Probe erhalten. Diese zählen bei nicht bestandener Probezeit selbstverständlich als Wiederholungsschüler (alles andere wäre ja unsinnig, er hat ja die 8. Klasse definitiv nicht bestanden).

In der RSO steht:

Zitat:Zurückverwiesene Schülerinnen und Schüler, denen das Vorrücken auf Probe nach Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG gestattet wurde, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und -schüler.

und Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG betrifft Schüler, die "krankheitsbedingt" ein Vorrücken auf Probe erhalten haben.

Sollte das bei euch zutreffen müsstet ihr aber als Schlüssel "Z" (Probezeit nach Art. 53 BayEUG nicht bestanden) eingeben. Dann wird auch der NM den Schüler nicht als Wiederholer aufführen.

Gruß
Stephan

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#3
Danke!
Gruß Joachim
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