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Bekanntmachungen
3 Noten schlechter
#1
Kann es sein, dass der Notenmanager bei einer Verschlechterung der Prüfungsnote um drei Notenstufen gegenüber der Jahresfortgangsnote keine mündliche Prüfung vorsieht, obwohl diese wohl nötig ist ?
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#2
Mir ist nicht bekannt, dass hier eine mdl. Prüfung generell nötig wäre.

Der Notenmanager zeigt nur mdl. Prüfungen an auf die der Schüler nach RSO ein Anrecht hat (also Verschlechterung um eine Notenstufe). In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung beim Prüfungsausschuss, ob der Schüler in eine mdl. Prüfung zitiert wird oder nicht.

Gruß
Stephan

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#3
hallo stephan,

ich habe mir mal die kurze mühe gemacht und den entsprechenden paragraphen in der rso (§69) herausgesucht. hier das zitat:

Schülerinnen und Schüler müssen sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch die Jahresfortgangsnoten und die Noten der schriftlichen bzw. schriftlichen und praktischen Prüfung nicht geklärt erscheint, es sei denn, der Prüfungsausschuss führt bereits von sich aus einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten herbei.

auch ich kenne aus vielen jahren vorher nur diesen fall so, dass ein schüler, dessen prüfungsnote nicht nur um eine, sondern um drei noten von der jahresfortgangsnote variiert, in die mündliche prüfung verwiesen werden muss. die begründunge lautet, dass durch die berechnung in diesem fall immer ein schnitt mit ,50 herauskommt und dadurch die note nicht geklärt ist.

liebe grüße
gretchen
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#4
Hallo gretchen,

es wird wohl in der Regel so sein, aber ich kann aus dem Wortlaut keinen Automatismus ableiten ("... nach dem Urteil des Prüfungsausschusses ... ungeklärt scheint, ..."). Es gilt ja auch § 72 (3)

Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. 2 Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.

Bei der Verbesserung um eine Notenstufe wird ja dieser Paragraph ständig angewandt. Warum also nicht auch bei Verschlechterung (oder vielleicht auch mal Verbesserung?) um 3 Stufen und der daraus resultierenden ,50?

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#5
Hallo,

wir hatten dieses Jahr auch so einen Fall. die Einweisung in die mdl. Prüfung ist kein Automatismus. Wäre es aber vielleicht nicht möglich in solchen Fällen eine einfache Auswahl per Häkchen setzen oder so zu realisieren? ... Oder zu viel Aufwand für die wenigen Fällen?

Gruß

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#6
Hallo Stephan,

es ist wohl so, dass bei einer Verbesserung um drei Notenstufen in den Schulen, in denen ich bisher unterrichtet habe, der Paragraph wo angewandt wurde, wie du das beschreibst, dass heißt bei JFN 5 und Prüfungsnote 2 bekommt der Schüler ohne mündliche Prüfung die 3. Würde man bei Verschlechterung um drei Noten auch den Paragraphen anwenden, müsste der Schüler bei JFN 2 und Prüfungsnote 5 als Gesamtnote die 4, weil die Prüfungsnote überwiegt. Daher wird in allen Schulen, in denen ich bisher unterrichtet habe, hier die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung angeboten, analog zur Verschlechterung um eine Note. Bei den Mitteilungen der Prüfungsnoten sollte daher meiner Ansicht bei der mündlichen Prüfung ein Kreuz erscheinen. Der Fall ist zwar selten, aber heuer bei uns vorgekommen.

Grüße

Hans-Jürgen
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#7
Servus,
bei uns hat sich ein Schüler in der AP um 3 Stufen verbessert, von 4 im Jahresfortgang auf 1 in der schriftlichen Prüfung. Soweit ich informiert bin, muss hier eine mündliche Prüfung zur Klärung des Leistungsstandes angesetzt werden. Die Frage ist, wie bring ich das auf den Bericht "Mitteilung Prüfungsnoten" aus dem 3. AP-Dialog? Die "digitale Nachbearbeitung" ist zwar im Einzelfall machbar, aber auf Dauer nicht beglückend ;-)

Grüße
Robert
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#8
Auch bei uns gibt es leider den Fall der Verschlechterung um drei Noten. Die möglichkeit einer mündlichen Prüfung ergibt sich damit rechnerisch und wäre im Sinne des Schülers. Zudem arbeitet unsere Schulleitung mit dem AP-Statistikprogramm ASP und dort wird in diesem Fall die mündliche Prüfung sogar als verpflichtend angezeigt (ich habe aber keine Ahnung, worauf sich das Programm hierbei beruft). Jedenfalls wäre es toll, wenn, wie auch immer, die Ausdrucke dahingehend ändern könnte, dass die Schüler in die mündliche Prüfung gehen können.
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#9
Hallo,

in beiden Fällen gibt es leider keinen Automatismus bzgl. mdl. Prüfung ja oder nein. D. h. es liegt im Ermessen der Prüfungskonferenz, ob die mdl. Prüfung angeordnet wird oder nicht (ein Recht darauf hat ein Schüler nicht).

Nun ist es so, dass der Notenmanager alle Daten rund um die AP aus der WinSD bezieht. Dort gibt es aber - anders als z. B. im Fall "Ãœberwiegen der JFN" - kein Datenfeld, wo die Einweisung in eine mdl. Prüfung eingetragen werden kann (zumindest ist mir keins bekannt). Das heißt dann letztendlich, dass der Notenmanager nicht weiß, ob und wenn ja welcher Beschluss gefasst wurde. Daher druckt strikt nach "Gesetzeslage": die Prüfungsnote überwiegt.

Ich würde an eurer Stelle einfach den guten alten Kugelschreiber auspacken (einige Kollegen sollen so etwas noch haben), im Sekretariat ein Lineal ausborgen und die Änderung handschriftlich eintragen. Alles andere ist meines Erachtens überflüssiger Aufwand.

Gruß
Stephan

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#10
Danke Stefan,
ich habe sowas befürchtet, aber wie schon gesagt: digital lässt sich das ja nachbearbeiten. Vielleicht hat die neue ASV ein entsprechendes Eingabefeld.

Grüße,
Robert
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#11
Hallo Robert,

jetzt nur mal aus Interesse: machst du dir wirklich die Mühe, das am Computer zu korrigieren? Ich meine, ich mach ja wirklich viel mit dem Computer (inzwischen den halben Unterricht), aber in solchen Fällen (die es ja immer wieder einmal gibt) nehm ich den Zettel, 'nen Stift und mach das auf die gute alte analoge Weise. Aufwand: 10 Sekunden.

Gruß
Stephan


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#12
Servus Stefan,

ich hab das mal mit dem PDF XChange Viewer probiert und das geht relativ schnell. Deine 10 Sekunden kann ich zwar nicht toppen, aber dafür sind die Felder für den Verzicht oder die Teilnahme und die Unterschrift des Schülers weiß und damit besser beschreibbar.
Und wenn du eine Schulleitung hast, die an die Optik gewisse Ansprüche stellt, dann kommst du mit Lineal und Stift einfach nicht sehr weit ;-)
Gruß
Robert
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#13
Hallo Robert,

(05.07.2012, 20:53)roweiss schrieb: Und wenn du eine Schulleitung hast, die an die Optik gewisse Ansprüche stellt, dann kommst du mit Lineal und Stift einfach nicht sehr weit ;-)

ja, da hast du wohl recht. Wenn ich es kurz und schmerzlos will gehe ich deswegen bei uns lieber zum Kon.

Gruß
Stephan

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