10.02.2012, 18:01
Hallo Stephan,
kann die Verhaltensbemerkung: „ Das Verhalten von ***** zeigte keinerlei Beanstandungen.“ zu „Das Verhalten von *** gab keinerlei Anlass zu Beanstandungen.“ oder zu „Das Verhalten von *** führte zu keinerlei Beanstandungen“ abgeändert oder neu eingerichtet werden, so dass die neue Bemerkung auch zukünftig als Textbaustein zur Verfügung steht?
Das wäre ein Wunsch unserer Schulleitung.
Gruß
Silvia
kann die Verhaltensbemerkung: „ Das Verhalten von ***** zeigte keinerlei Beanstandungen.“ zu „Das Verhalten von *** gab keinerlei Anlass zu Beanstandungen.“ oder zu „Das Verhalten von *** führte zu keinerlei Beanstandungen“ abgeändert oder neu eingerichtet werden, so dass die neue Bemerkung auch zukünftig als Textbaustein zur Verfügung steht?
Das wäre ein Wunsch unserer Schulleitung.
Gruß
Silvia