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Bekanntmachungen
RSR
#1
Mein Systembetreuer hat mir mitgeteilt, dass Sie nicht wünschen, dass Tendenznoten (+/-) zahlenmäßig verrechnet (z. B. mit n,25) werden können, weil dies nicht zulässig sei. Das EUG gibt diesbezüglich überhaupt nichts her, die RSO spricht im § 41 nur von Zwischennoten, nicht jedoch von Tendenznoten. Es besteht ein Gutachten des ISB, das aber schon Moos angesetzt hat, zu solchen Noten sowie irgend ein uraltes KMS (70er Jahre).
Wir sind bei unserer letzten Schulleiter-Tagung (Obb.-Süd) zum wiederholten Mal zu der Auffassung gelangt, dass - wenn sie gegeben werden - Tendenznoten auch rechnerisch zu würdigen sind. Sie sollten dies wernigstens als Option in das Programm einbauen.
Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass dies nicht zulässig ist, bitte ich Sie, mir die genaue rechtliche Basis (KMS oder KMBek) dafür zu nennen.

Peter Keill, RSR
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#2
sehr geehrter herr keill,

ich muss gestehen, dass ich mich da hauptsächlich an die anweisungen und richtlinien halte, die ich von meinen dienstvorgesetzten (schulleiter, mb) erhalte. und da wurde mir eben mitgeteilt, dass das einrechnen von tendenz mit sondergenehmigung privaten schulen gestattet sei (für eine solche schule habe ich das einrechnen der tendenzen extra einprogrammiert, später wieder herausgenommen), im allgemeinen aber nicht.

gut, letztlich läuft es wohl auf die definition des begriffs "Zwischennoten" heraus. die rso gestattet die noten 1 - 6, zwischennoten nicht. rechnet man eine 2- mit 2,25, so würde ich persönlich dies als eine solche zwischennote bezeichnen.

naja, ich frag mal nach. letztlich wäre sicherlich eine klärung an höherer stelle (alle mbs unter sich?) wünschenswert.

mfg
stephan bartunek
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#3
Sehr geehrter Herr Bartunek,
ich habe etwas gefunden (besser und ehrlicher: Herr Ulhorn von unserer MB-Dienststelle hat es gefunden), was Sie interessieren könnte: ein BayVGH-Urteil vom 17.10.2003, Az. 7 B 02.2186- - also ganz frisch, in dem viele Aussagen über Tendenznoten gemacht werden. Unter 4. ist da außerdem ein einschägiges KMS (vom 19.11.1992) erwähnt, das ich aber noch nicht ausgegraben habe. Vielleicht findet es jemand anderer.

P. Keill
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#4
Laut BayEUG:

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamte während eines Schuljahres oder sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachte Leistung werden nach folgenden Notenstufen bewertet:

sehr gut = 1

gut = 2

befriedigend = 3

ausreichend = 4

mangelhaft = 5

ungenügend = 6

Damit gibt es laut dem Gesetz nur diese sechs Notenstufen und keine Zwischennoten.
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#5
Sehr geehrter Herr Bartunek,

ich bin seit ca. 40 Jahren Realschullehrer und seit 12 Jahren Schulleiter.
aber ich bedanke mich für die aufschlussreiche Belehrung, dass es sechs Notenstufen gibt. Habe ich ehrlich nicht gewusst.

P. Keill
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#6
Tschuldigung, Herr Bartunek,
ich habe zu spät gesehen, dass nicht Sie geantwortet haben, sondern dass der Gscheitmeier Django heißt. Der Uhrzeit nach hat er das nach dem sechsten Weißbier geschrieben.

P. Keill
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#7
um den kollegen zu verteidigen: die uhr auf dem server tickt nicht ganz richtig, sie müssen noch eine stunde abziehen großes grinsen

zwei anmerkungen:

1. ein forum, in dem sich nur lehrer äußern, ist schon eine sehr riskante sache - schließlich haben wir alle berufsmäßig immer recht :wink:

2. zur sache: ich wiederhole noch einmal meinen wunsch nach klärung. es ist überhaupt kein problem, eine einberechung der tendenzen in das programm zu integrieren. bevor ich mich aber an die sache mache, würde ich eben von höherer ebene ein ok bzw. eine aufforderung bekommen. es steckt halt immer wieder arbeit in einer solchen sache, und ich möchte nicht riskieren, dass es hinterher doch "verboten" wird.

gruß
stephan bartunek
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