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Hallo Stephan,
ich möchte das Thema noch einmal anfassen, da ich beim vorliegenden Text "Die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik berechtigen zum Ãœbertritt an das Gymnasium." Verwirrung bei den Eltern befürchte.
Ich habe mir die einschlägigen Paragrafen in der GSO angesehen und mir das Ganze auch vom benachbarten Gym bestätigen lassen: Dieser Zeugnisvermerk gilt ausschließlich für den Ãœbertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums - nicht etwa in die Jgst 6!
Für den Ãœbertritt in die Jgst 6 des Gym gilt die Regelung 2,00 in D/E/M + Probezeit (analog zum Ãœbertritt HS-->RS in Jgst 6 und höher)
Deshalb mein Vorschlag:
Änderung und damit Präzisierung des Zeugnistextes etwa in: "Die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik berechtigen zum Ãœbertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums."
Mas meinst du/ihr?
Viele Grüße
Christian
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Hallo Christian,
das ist wohl war, allerdings kann ich da wohl von meiner Seite nichts ändern. Der Satz ist mir vom KM so vorgegeben und im wortlaut wohl verbindlich. Am besten, du wendest dich mal direkt an das KM.
Gruß
Stephan
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Hallo Christian,
die GSO sagt in
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuc...07_P29.htm
Zitat:§ 29
Voraussetzungen
(1) 1 Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. 2 § 26 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 5 bis 7 gelten entsprechend. 3 Die Aufnahme in einen höheren Ausbildungsabschnitt als 11/1 des achtjährigen Gymnasiums bzw. 12/1 des neunjährigen Gymnasiums ist, abgesehen vom Fall des § 30 Abs. 7, nur zulässig, wenn Zeugnisse über die niedrigeren Ausbildungsabschnitte vorliegen.
(2) 1 Abweichend von Abs. 1 Satz 1 entfallen Aufnahmeprüfung und Probezeit bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums, wenn in der Jahrgangsstufe 5 oder 6 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule
1. die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und
2. der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,00 beträgt.
Dies gilt nur in dem auf die Erteilung des Jahreszeugnisses folgenden Schuljahr.
(3) Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, denen die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versagt wurde, dürfen im nächstfolgenden Schuljahr nicht zur Aufnahmeprüfung für diese Jahrgangsstufe eines Gymnasiums zugelassen werden.
Nach (2) entfällt damit auch Aufnahmeprüfung und Probezeit für den Wechsel RS 5 nach GY 6.
Gruß, Lope
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Hallo Lope,
(11.06.2010, 21:02)lope schrieb: Hallo Christian,
die GSO sagt in
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuc...07_P29.htm
Zitat:§ 29
Voraussetzungen
(1) 1 Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. 2 § 26 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 5 bis 7 gelten entsprechend. 3 Die Aufnahme in einen höheren Ausbildungsabschnitt als 11/1 des achtjährigen Gymnasiums bzw. 12/1 des neunjährigen Gymnasiums ist, abgesehen vom Fall des § 30 Abs. 7, nur zulässig, wenn Zeugnisse über die niedrigeren Ausbildungsabschnitte vorliegen.
(2) 1 Abweichend von Abs. 1 Satz 1 entfallen Aufnahmeprüfung und Probezeit bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums, wenn in der Jahrgangsstufe 5 oder 6 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule
1. die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und
2. der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,00 beträgt.
Dies gilt nur in dem auf die Erteilung des Jahreszeugnisses folgenden Schuljahr.
(3) Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, denen die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versagt wurde, dürfen im nächstfolgenden Schuljahr nicht zur Aufnahmeprüfung für diese Jahrgangsstufe eines Gymnasiums zugelassen werden.
Nach (2) entfällt damit auch Aufnahmeprüfung und Probezeit für den Wechsel RS 5 nach GY 6.
Schon richtig, aber eben mit dem Ãœbertrittsschnitt 2,00 in D/M/E! Der NM setzt den Eintrag in Ãœbereinstimmung mit dem KMS vom 16.11.2009 aber bereits bei einem Notenschnitt von 2,33! Und dieser Schnitt gilt eben nur für den Ãœbertritt in die Jgst. 5 des Gymnasiums.
Viele Grüße
Christian
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Hallo Christian,
das ist richtig. Du hast aber geschrieben:
Zitat:Für den Ãœbertritt in die Jgst 6 des Gym gilt die Regelung 2,00 in D/E/M + Probezeit (analog zum Ãœbertritt HS-->RS in Jgst 6 und höher)
Das mit der Probezeit stimmt nach der GSO so nicht.
Gruß, Lope
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Hallo Lope,
(12.06.2010, 16:30)lope schrieb: Hallo Christian,
das ist richtig. Du hast aber geschrieben:
Zitat:Für den Ãœbertritt in die Jgst 6 des Gym gilt die Regelung 2,00 in D/E/M + Probezeit (analog zum Ãœbertritt HS-->RS in Jgst 6 und höher)
Das mit der Probezeit stimmt nach der GSO so nicht.
Gruß, Lope
Ok - die Probezeit! Da hast du recht, die entfällt bei einem Schnitt von 2,00.
Danke für's aufmerksame Lesen!
Viele Grüße
Christian
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12.06.2010, 16:43
Keine Ursache, das Problem mit dem vorgegebenen Satz bleibt und ich fühle mich dabei ebenfalls sehr unwohl .
Ans KM wende ich mich nicht; dort schick' ich dann die Eltern hin.
Gruß, Lope
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hallo stefan,
laut RSO gilt doch folgendes
§ 34 a Übertritt an ein Gymnasium
1 Die Eignung zum Ãœbertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums liegt vor, wenn im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 die Gesamtdurchschnittsnote in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 beträgt.
Was soll denn dann das Fach Englisch im Zeugnistext?
Wer ist denn da im Kumi für die Formulierung zuständig?
Oder hab ich da was verpasst?
gruß joachim
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Guten Abend zusammen,
ich musste mir erst einmal England - USA fertig anschauen. Meine Hoffnungen für das deutsche Team sind gestiegen.
Aber zum Thema: ich habe 12.04.2010 folgende Email aus dem KM erhalten:
Zitat:Sehr geehrter Herr Bartunek,
die Schulordnung des Gymnasiums setzt beim Ãœbertritt von der Jahrgangsstufe 5 der Realschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums unter anderem einen entsprechenden Eignungsvermerk im Jahreszeugnis der abgebenden Schule voraus (§ 26 Abs. 3 Satz 1 GSO). Es müsste nun für dieses Schuljahr folgender Satz in das Zeugnisprogramm der Realschule aufgenommen werden, den die Lehrkräfte bei Bedarf anklicken können:
"Die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik berechtigen zum Ãœbertritt an das Gymnasium."
Ab Schuljahr 2010/2011 muss es dann heißen:
"Die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik berechtigen zum Ãœbertritt an das Gymnasium."
Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Den Text verstehe ich so, dass Gymnasien für den Fall RS 5 an Gym 5 diesen oben genannten Text verlangen. Für diesem Ãœbertritt benötigt man momentan den Schnitt 2,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
Hat ein Schüler den Schnitt 2,00, dann darf er sogar in die Gym 6 wechseln. Auch für diese Schüler passt der Satz, müsste aber nicht sein.
Ich schreib noch mal an meinen KM-Kontakt und schau, ob ich eine Antwort bekomme.
Gruß
Stephan
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hallo STefan,
§34a gilt ja ab 01.08.2010 und da beginnt das Schuljahr 2010/11.
Ein Ãœbertritt in 2009/10 ist dann doch nicht mehr möglich.
Kennen die sich mit ihren § wirlich aus ????
Ist der Zusatz in der winsv eigentlich drin?
Ich lass, solange das Kumi sich nicht mit einem KMS meldet ins Zeuchnis schreiben:
Der Schüler/in ist zum Ãœbertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums geeignet.
(es sei denn du lässt per Automatik nur den anderen Satz zu)
Grüße Joachim
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Schau mal in die WinSV. Dort wird exakt der gleiche Satz gedruckt. Allerdings nicht automatisch sondern per Klick des Klassenleiters. Der Satz gehört auch nicht zur normalen Bemerkung dazu sondern wird unten im Bereich der Vorrückungsbemerkung gedruckt.
Ich denke schon, dass das mit den Paragraphen so stimmt. Die Schüler bekommen ihr Zeugnis im Schuljahr 2009/10 und können sich damit dann im Schuljahr 2010/11 am Gymnasium zur Aufnahme melden.
Gruß
Stephan
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Letzte Neuigkeiten zu diesem Thema:
ich habe heute wieder mit dem zuständigen Referat im KM telefoniert. Der Satz ist so OK und so in gleicher Weise bei Schülern mit Ãœbertrittseignung in die 5. Jgst. Gym und bei den Schüler mit Ãœbertrittseignung 6. Jgst. Gym gedruckt werden.
Diese offene Formulierung soll dafür sorgen, dass die Eltern zu einem Beratungsgespräch kommen, in dem dann die Einzelheiten geklärt werden können. Es gibt sicherlich auch Schüler, die theoretisch (also nach Noten) in die 6. Jgst gehen könnten, in der 5. aber besser aufgehoben wären.
Gruß
Stephan
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22.07.2010, 07:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2010, 08:15 von User.)
ist dieser Satz (Noten in Fächer berechtigen...) vielleicht trotzdem optional machbar?
Wir wollen den Satz weglassen, insb. auch weil eine Schülerin gar keine Note in Englisch hat. (Attest) Der Satz also irreführend sein könnte.
VG
J
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Nein, der Satz muss so drin bleiben. Ich kann allerdings die Sache so noch ändern, dass bei Entwertung eines Faches (D, M, E) der Satz nicht gedruckt wird.
Gruß
Stephan
Hallo,
das gleiche wollte ich auch grad fragen.
Aber wenn das KM den Satz ohne Unterscheidung nach Klassenstufen haben will, von mir aus :computer:
Gruß
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