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Bekanntmachungen
gez. I. V.
#1
Hallo Stephan,

unsere Schulleitung würde auf den Zwischenzeugnissen für die Klassen 5 bis 8 gerne "gez. I. V." plus den Namen den Konrektors haben. Der Notenmanager macht aber wohl nur entweder gez. oder I. V., oder habe ich das was falsch eingestellt?

Grüße
Wolfgang
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#2
Versteh ich net - wieso sollte der Konrektor I.V. unterzeichnen.
Bei uns unterzeichnet 5+6 generell der 2. Konrektor, 7.+8. der erste und 9.10. der SL - Den Unterzeichner kann man doch - wenn ich mich recht erinnere jeweils einstellen!

Also besteht eigentlich kein Grund für I.V:
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#3
Es ist wie Carmobbel sagt: eine Unterschrift I. V. oder I. A. wird ja in der Regel nur gemacht, damit der Schulleiter von seiner Pflicht der Zeugnisunterzeichnung etwas entlastet wird. Wenn aber eh nicht handschriftlich unterschrieben wird macht es keinen Sinn, NICHT den Schulleiter als gez. drunter zu setzen.

Gruß
Stephan
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#4
@carmobbel
Wenn der 1. Konrektor unterzeichnet, dann müsste das schon mit I.V geschehen; er ist ja der Stellvertreter der Schulleitung.
Und wenn der 2. Konrektor unterzeichnet, dann mit I.A.; denn er ist nämlich nicht unbedingt der Stellvertreter der Schulleitung.
Bei "gez." macht I.V. und I.A. natürlich keinen Sinn.

Gruß, Lope
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#5
Ihr habt natürlich alle Recht: gez. in Kombi mit I. V. bzw. I. A. macht keinen Sinn. Ich wollt an dieser Stelle nur nochmals drauf hinweisen, dass die Idee auch nicht von mir war...
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