05.02.2019, 13:47
Lieber Stephan,
es geht um die Mitteilung zum Zeugnis, bei dir überschrieben mit "Benachrichtigung gemäß §40 Abs. 4 GSO"
In der neuen GSO ist dies zum Abs. 3 geworden. Den Abs. 4 gibt es nicht mehr.
Oder soll für die jetztigen 9. und 10. Jahrgangsstufen, die noch im G8 sind, die alte Ausgabe der GSO vor dem 1.8.2018 gelten?
Grüße Andreas
es geht um die Mitteilung zum Zeugnis, bei dir überschrieben mit "Benachrichtigung gemäß §40 Abs. 4 GSO"
In der neuen GSO ist dies zum Abs. 3 geworden. Den Abs. 4 gibt es nicht mehr.
Oder soll für die jetztigen 9. und 10. Jahrgangsstufen, die noch im G8 sind, die alte Ausgabe der GSO vor dem 1.8.2018 gelten?
Grüße Andreas