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Bekanntmachungen
Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen
#22
1. Wir führen - wie in Vor- NM- Zeiten - nach wie vor Klassenordner mit einer Ablagemöglichkeit für jeden Schüler einer Klasse (früher "Notenordner") in einem Schrank im nicht öffentlich zugänglichen Lehrerzimmer. Dort legen wir eine Kopie jeder Ordnungsmaßnahme ab, die so lange dort verbleibt, bis das von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Original zurück ist. Sobald das der Fall ist, wird die Kopie vernichtet und das Original wird einsortiert. Auf diese Weise kann nachvollzogen werden, welche Ordnungsmaßnahmen ausgestellt wurden und ob tatsächlich alle Kollegen/Innen die von Ihnen verschickten OM wieder zurückbekommen haben. Ich nehme mal an, dass bei all dem Heckmeck, der gerade diskutiert wird, dieses Verfahren auch nicht zulässig ist?!
2. Als Klassenleiter oder als Mitglied der Schulleitung muss ich doch wohl jederzeit Zugriff auf alle Noten meiner Schüler haben. Häufig kommen Eltern unangemeldet zur Sprechstunde, wie kann ich dann über den Leistungsstand des Schülers Auskunft geben, wenn ich darauf keinen direkten Zugriff habe. Auch bei angemeldeten Elternbesuchen oder wenn Eltern einbestellt werden, muss künftig also das aktuelle Notenbild von allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften eingeholt werden, um solch eine Ãœbersicht bereit zu haben. Das ist doch ein Unding!! Wäre es möglich, etwa wie bei der Veröffentlichung von Fotos auf der Schul-Homepage, das Einverständnis dazu von den Eltern schriftlich einzuholen und die entsprechende Funktion unter dieser Bedingung weiter im NM-Programm zu lassen? Für die Aktivierung und Nutzung dieser Funktion wäre dann die Schulleitung verantwortlich. Ich könnte mir vorstellen, dass der Schulleiter bei diesem Verfahren die Funktion "Einsicht in das Notenblatt" zumindest für die Schulleitung freischalten kann, wenn er über einen Button bestätigt, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten dazu vorliegt. Ein ähnliches Verfahren wird ja auch angewandt, wenn Fotos von Schülern auf der Homepage oder im Jahresbericht erscheinen sollen. Auch hier darf dies erst dann geschehen, wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, und dann darf es auch geschehen. Warum also nicht auch im Falle der Einsicht in den Notenbogen?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen - von hoisassa - 07.02.2012, 20:37
RE: Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen - von LAM - 07.02.2012, 23:05

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