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Bekanntmachungen
Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen
#10
Hallo zusammen,

eine Listenführung über die OM ist wohl nur für den Hausgebrauch notwendig. Aus meinen Gesprächen mit KM Mitarbeitern sieht es wohl so aus, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, dass eine Schule eine solche Liste führen muss oder gar diese Liste auf dem Notenbogen festhalten soll. Das Muster des Notenbogens wurde irgendwann einmal von einem Lehrer/mehreren Lehrern (?) so entworfen - zu einer Zeit, wo elektronische Datenverarbeitung noch keine Rolle spielte.

Insofern gilt: jede Schule führt sich eine Liste, eine Eintragung auf dem Notenbogen am Ende Schuljahres ist meines Wissens nicht notwendig.

Was das Handling betrifft sehe ich schwarz: bei aller Gewissenhaftigkeit bei meiner Arbeit als Lehrer. Wenn ich einen Hinweis oder Verweis schreiben muss (so schon lästig genug) werde ich nicht immer die Zeit finden oder dran denken, zuerst an einen sichereren Ort zu laufen (Sekretariat), in einer Liste nachzuschauen, ob der Schüler schon Ordnungsmaßnahmen erhalten hat, ...

Und zuletzt: was das Schreiben der OM betrifft werde ich Berichtemodul eine Lösung finden können. Vorausgesetzt, beim Schreiben der OM werden ausschließlich Serienbrieffelder verwendet und nicht ein einziger Name oder eine Adresse direkt hineingeschrieben, kann das Schreiben natürlich als Muster gespeichert werden. Es muss sichergestellt werden, dass das Dokument keinerlei persönliche Daten enthält und auf keinen Fall mit einem Schüler in Verbindung gebracht werden kann (z. B. über den Dateinamen). Hier ist dann eine Schulung der Kollegen dringend notwendig!

Ich werde das Berichtemodul möglicherweise so erweitern, dass das Programm beim Speichern das Dokument durchsucht, ob noch irgendein Empfängername oder ähnliches enthalten ist und gibt dann eine Warnung aus.

Gruß
Stephan


@mnerlich

Auf ein "automatisches Löschen nach 3 Tagen" lasse ich mich erst gar nicht ein. Es heißt, dass die Schreiben spätestens nach dem Senden gelöscht werden müssen. Wenn das noch am gleichen Tag geschieht wären 3 Tage deutlich zu viel. Und was ist, wenn jemand einen Verweis am Freitag vor den Ferien ausstellt und dann der NM 14 tage nicht mehr gestartet wird? Da kommt dann gleich das nächste Schreiben oder der Einsatz des NM wird gleich ganz untersagt.

Gruß
Stephan

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen - von NM-Himself - 06.02.2012, 19:54
RE: Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen - von LAM - 07.02.2012, 23:05

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