10.12.2008, 07:16
hallo wolfi,
eine berechnung von 1:1 in fremdsprachen gilt nur für eine dauerhafte legasthenie (leg) und nicht für eine lese-rechtschreibschwäche (lrs). sollte das gutachten wirklich nur für englisch gelten (kann ich mir so kaum vorstellen!), so kannst du in winsv lrs angeben und die kollegin muss selbst berechnen und ggf. über pädagogische note die note ändern. in der regel ist es so, dass es entweder leg oder lrs gibt und dann ist die berechnung auch entsprechend der eingaben in winsv und im nm nach der aktualisierung der schülerdaten. du musst das gutachten nochmal genau prüfen.
liebe grüße
gretchen
eine berechnung von 1:1 in fremdsprachen gilt nur für eine dauerhafte legasthenie (leg) und nicht für eine lese-rechtschreibschwäche (lrs). sollte das gutachten wirklich nur für englisch gelten (kann ich mir so kaum vorstellen!), so kannst du in winsv lrs angeben und die kollegin muss selbst berechnen und ggf. über pädagogische note die note ändern. in der regel ist es so, dass es entweder leg oder lrs gibt und dann ist die berechnung auch entsprechend der eingaben in winsv und im nm nach der aktualisierung der schülerdaten. du musst das gutachten nochmal genau prüfen.
liebe grüße
gretchen