12.06.2008, 16:00
NM-Himself schrieb:Mit anderen Worten: einmal hin, einmal her, rundherum ...
Die Kollegen an meiner Schule schütteln auch alle nur noch den Kopf.
NM-Himself schrieb:Die Berechnung, die ich in den Notenmanager aufnehmen werde, ist also die offizielle, wenn auch nicht unbedingt die gerechteste. Mit einer Schnittbildung könnte man eine gerechte 1:1 Benotung erreichen, ohne jetzt von Legasthenikern 7 mündliche Noten abzuverlangen, was ja nun auch wieder eine Ungleichbehandlung bedeutet. Nun gut, sollen sich andere damit herumschlagen.
Ich bin ganz deiner Meinung und sehe auch keinen Grund dafür, dass Schulaufgaben die selbe Gewichtung bekommen, wie Stegreifaufgaben, obwohl diese sich im Umfang und damit auch in der Aussagekraft deutlich unterscheiden (wir erinnern uns, beides sich schließlich schriftliche Leistungen). Das läuft irgendwie darauf hinaus, dass man von Legastheniker einfach keinerlei Leistung erwarten kann. Fairerweise sollte die Zeugnisbemerkung dann aber auch lauten: [ironie]"Im Fach Englisch konnten auf Grund fachärztlich festgestellter Legasthenie Leistungen vom Schüler nicht erwartet werden."[/ironie]
NM-Himself schrieb:Frage zum Schluss: die Regelung würde es zulassen, dass
- entweder die "echten" mündlichen Noten gemäß der eingetragenen Gewichtung verrechnet werden (also z. B. eine Vokabelabfrage mit 0,5)
- oder auch diese Noten automatisch auf 1 gesetzt werden.
Was wird den Schülern gerechter?
Ich finde, dass mündliche Noten entsprechend der eingetragenen Gewichtung zählen sollten. Aus welchen Grund sollten geringerwertig eingestufte Leistungen bei Legasthenikern plötzlich mehr zählen?
Grüße
Sebastian