10.07.2008, 17:31
@ Roland
Kein Fehler, passt schon so. Der Notenmanager nimmt euch nicht die ganze Arbeit ab. RSO: "Die Gesamtnote wird ... aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag." In eurem Fall: der Schüler bekommt normalerweise eine 5. Die Schülerin kann kein Recht auf eine mdl. Prüfung, rechnerisch ist die Sache eigentlich klar!
Ob jetzt euer Prüfungsausschuss der Meinung ist, dass "der Leistungsstand ... durch die Jahresfortgangsnoten und die Noten der schriftlichen bzw. schriftlichen und praktischen Prüfung nicht geklärt erscheint" (§ 69 (3)), liegt nicht im Ermessen des Notenmanagers. Hier ist also erst einmal der Klassenleiter gefordert.
Gruß
Stephan
Kein Fehler, passt schon so. Der Notenmanager nimmt euch nicht die ganze Arbeit ab. RSO: "Die Gesamtnote wird ... aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag." In eurem Fall: der Schüler bekommt normalerweise eine 5. Die Schülerin kann kein Recht auf eine mdl. Prüfung, rechnerisch ist die Sache eigentlich klar!
Ob jetzt euer Prüfungsausschuss der Meinung ist, dass "der Leistungsstand ... durch die Jahresfortgangsnoten und die Noten der schriftlichen bzw. schriftlichen und praktischen Prüfung nicht geklärt erscheint" (§ 69 (3)), liegt nicht im Ermessen des Notenmanagers. Hier ist also erst einmal der Klassenleiter gefordert.
Gruß
Stephan
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