03.07.2008, 15:24
Mehrere Kollegen haben die "Notenvollständigkeitsprüfung" laufen lassen und die Mitteilung erhalten, dass Noten fehlen; kann es sein, dass Grundlage der Prüfung die alte GSO-Regelung ist, nach der mindestens 2 bzw. 3 mündliche Leistungsnachweise gefordert werden? - Nach neuer GSO (§§ 53 ff.) ist keine Mindestzahl mehr vorgegeben, lediglich aus § 53 II S. 2 GSO lässt sich eine Mindestzahl pro Schuljahr von 2 kleinen Leistungsnachweisen ableiten.
Ist es noch möglich, die Notenvollständigkeitsprüfung daran anzupassen? - Wir würden dies für unseren internen Ablauf benötigen.
Danke & Gruß,
rolf.
Ist es noch möglich, die Notenvollständigkeitsprüfung daran anzupassen? - Wir würden dies für unseren internen Ablauf benötigen.
Danke & Gruß,
rolf.