02.07.2008, 13:09
Nach §67(3) GSO erhalten SchülerInnen, die die Jgst. freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jgst. nicht erreichen, eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Zeugnisses gestattet wird. Gibt es eine Möglichkeit, diese Bestätigung mit dem Notenmanager zu erstellen?