19.06.2008, 08:03
hallo stephan,
die bestimmung stand in der alten RSO, keine ahnung welcher paragraph, da ich keine alte RSO mehr habe. in den übergangsbestimmungen § 87, Abs. 3, Satz 2 steht, dass die alte RSO bis zum Auslaufen der R4 gilt und damit auch die Bestiummungen über das Zusammenzählen der Noten in B/Erz bzw. SK/Wir für den Notenausgleich.
liebe grüße
gretchen
die bestimmung stand in der alten RSO, keine ahnung welcher paragraph, da ich keine alte RSO mehr habe. in den übergangsbestimmungen § 87, Abs. 3, Satz 2 steht, dass die alte RSO bis zum Auslaufen der R4 gilt und damit auch die Bestiummungen über das Zusammenzählen der Noten in B/Erz bzw. SK/Wir für den Notenausgleich.
liebe grüße
gretchen