Hallo Stephan bzw. Stefan,
ich glaube im Ausdruck "... wird mit Note 6 bewertet" wird klar ausgedrückt, dass diese Note zum Durchschnitt zu zählen ist. Falls dies anders vorgesehen wäre, stünde so was ähnliches wie "der Schüler hat somit eine Note weniger".
Alle Kollegen, die ich deswegen fragte, können sich nicht vorstellen, dass ein Schüler durch einen Unterschleif Vorteile gewinnen könnte!
Noch ein Hinweis: Unterschleif in der Abschlussprüfung bewerten wir zwar auch mit 6, rechnen diese Note aber nicht in Berechnung der Gesamtnote mit ein!??
mfg wibasp
Nachtrag: Zur Frage der Benotung bei Unterschleif gibt es Schreiben des Ministeriums vom 02. 03. 1970 Nr. II/12 – 8/13 246 und vom 19. 05. 1970 Nr. II/12 – 9/54 844
ich glaube im Ausdruck "... wird mit Note 6 bewertet" wird klar ausgedrückt, dass diese Note zum Durchschnitt zu zählen ist. Falls dies anders vorgesehen wäre, stünde so was ähnliches wie "der Schüler hat somit eine Note weniger".
Alle Kollegen, die ich deswegen fragte, können sich nicht vorstellen, dass ein Schüler durch einen Unterschleif Vorteile gewinnen könnte!
Noch ein Hinweis: Unterschleif in der Abschlussprüfung bewerten wir zwar auch mit 6, rechnen diese Note aber nicht in Berechnung der Gesamtnote mit ein!??
mfg wibasp
Nachtrag: Zur Frage der Benotung bei Unterschleif gibt es Schreiben des Ministeriums vom 02. 03. 1970 Nr. II/12 – 8/13 246 und vom 19. 05. 1970 Nr. II/12 – 9/54 844