29.04.2008, 10:50
Gegenfrage: braucht man die Mitteilung? Wer den ersten Zwischenbericht herausgibt verteilt doch sicherlich auch den zweiten. Und da kann ich doch die Gefährdungsstufe anklicken. Wer will schreibt noch einen Textbaustein in die Bemerkung (und zitiert dort den entsprechenden Artikel 75 BayEUG) und hat damit der Pflicht zur Benachrichtigung genüge getan.
Ist zu befürchten, dass die Eltern nicht erkennen (ablesen können), in welchen Fächern der Schüler auf der Note 5 oder 6 steht, so könnte der Klassenleiter die Noten noch rot umringeln.
Damit bliebe dann die Mitteilung nur noch für die Klassen mit Zwischenzeugnis übrig und für die passt ja die Bemerkung.
Da die Bemerkung über "Berichte anpassen" editiert werden kann, könnte man das "Zwischenzeugnis" streichen und durch "seit dem Halbjahr" oder "im zweiten Halbjahr" ... ersetzen. Der Verzicht auf das Zwischenzeugnis ändert ja nichts an der Tatsache, dass es trotzdem ein zweites Halbjahr gibt.
Gruß
Stephan
Ist zu befürchten, dass die Eltern nicht erkennen (ablesen können), in welchen Fächern der Schüler auf der Note 5 oder 6 steht, so könnte der Klassenleiter die Noten noch rot umringeln.
Damit bliebe dann die Mitteilung nur noch für die Klassen mit Zwischenzeugnis übrig und für die passt ja die Bemerkung.
Da die Bemerkung über "Berichte anpassen" editiert werden kann, könnte man das "Zwischenzeugnis" streichen und durch "seit dem Halbjahr" oder "im zweiten Halbjahr" ... ersetzen. Der Verzicht auf das Zwischenzeugnis ändert ja nichts an der Tatsache, dass es trotzdem ein zweites Halbjahr gibt.
Gruß
Stephan
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