14.02.2008, 22:22
Hallo Elke,
überprüf doch bitte mal, ob bei euch in der WinSD dann auch nur ein Feld für die Erziehungsberechtigten ausgefüllt ist. Natürlich haben wir auch etliche Fälle von Alleinerziehenden, bei uns ist aber in der WinSD dementsprechend dann auch nur ein Feld ausgefüllt und der Notenmanager druckt dann auch nur "Herr..." oder nur "Frau ...".
Was den freiwilligen Rücktritt betrifft ist selbiger ja nach neuer RSO (§ 61 (1)) nur noch bis spätestens zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Andererseits wird man wohl auch kaum früher ausreichende Noten haben, um einem Schüler entsprechendes zu Empfehlen. Anders gesagt: im Zusammenhang mit Probezeiten - die ja zunächst bis 15.12. laufen - und ersten Elternsprechtagen (vielleicht 1. Zwischenbericht, der ja auch Anfang/Mitte Dezember fällig ist) wird man wohl kaum per offiziellen Schreiben einem Schüler bzw. dessen Eltern den Rücktritt empfehlen.
Gruß
Stephan
überprüf doch bitte mal, ob bei euch in der WinSD dann auch nur ein Feld für die Erziehungsberechtigten ausgefüllt ist. Natürlich haben wir auch etliche Fälle von Alleinerziehenden, bei uns ist aber in der WinSD dementsprechend dann auch nur ein Feld ausgefüllt und der Notenmanager druckt dann auch nur "Herr..." oder nur "Frau ...".
Was den freiwilligen Rücktritt betrifft ist selbiger ja nach neuer RSO (§ 61 (1)) nur noch bis spätestens zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Andererseits wird man wohl auch kaum früher ausreichende Noten haben, um einem Schüler entsprechendes zu Empfehlen. Anders gesagt: im Zusammenhang mit Probezeiten - die ja zunächst bis 15.12. laufen - und ersten Elternsprechtagen (vielleicht 1. Zwischenbericht, der ja auch Anfang/Mitte Dezember fällig ist) wird man wohl kaum per offiziellen Schreiben einem Schüler bzw. dessen Eltern den Rücktritt empfehlen.
Gruß
Stephan
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