13.02.2008, 19:21
Ist schon klar. Im Regelfall wird natürlich die Wiederholung gestattet. Das ist jetzt aus meiner Sicht bzw. beim aktuellen Problem (oder besser bei der aktuellen Frage) nicht der strittige Punkt.
Meines Erachtens ist der Schüler ein "Artikelfall", wobei der Artikel per Entscheid aufgehoben wird. D. h. der Artikel sollte schon angezeigt werden, wohl wissend, dass er höchstwahrscheinlich außer Kraft gesetzt wird.
Ich weiß, dass andere der Meinung sind, dass man den Artikel erst gar nicht im Zeugnis (in der Mitteilung) angeben sollte, wenn er ja sowieso aufgehoben wird.
Ich hoffe, du verstehst was ich meine.
Gruß
Stephan
Meines Erachtens ist der Schüler ein "Artikelfall", wobei der Artikel per Entscheid aufgehoben wird. D. h. der Artikel sollte schon angezeigt werden, wohl wissend, dass er höchstwahrscheinlich außer Kraft gesetzt wird.
Ich weiß, dass andere der Meinung sind, dass man den Artikel erst gar nicht im Zeugnis (in der Mitteilung) angeben sollte, wenn er ja sowieso aufgehoben wird.
Ich hoffe, du verstehst was ich meine.
Gruß
Stephan
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