24.01.2008, 10:52
@effonix
Natürlich muss er das nicht. Es muss reichen, wenn alle geforderten mündlichen Noten vorhanden sind und die Aussage erfolgt, dass diese Notengebung im Einklang mit der gültigen RSO bzw. gültigen Rechtssprechung erfolgt sind.
ZU MEHR KANN DICH EIN SCHULLEITER NICHT ZWINGEN! Außer du kannst mir den Paragraphen (RSO, LDO, usw.) nennen bzw. ein Gerichtsurteil, wo das explizit genannt ist.
Und außerdem: Was geht das den Schulleiter, wann ich meine Note erstellt hab, welches Thema das war und ob das eine reine Abfragenote oder eine "Mitarbeitsnote" (Beobachtung der Schüleraktivität über einen Zeitraum von längstens 2 Wochen) ist?
Also ich kann da keinen Sinn außer Gängelung seitens der Schulleitung sehen!
Natürlich muss er das nicht. Es muss reichen, wenn alle geforderten mündlichen Noten vorhanden sind und die Aussage erfolgt, dass diese Notengebung im Einklang mit der gültigen RSO bzw. gültigen Rechtssprechung erfolgt sind.
ZU MEHR KANN DICH EIN SCHULLEITER NICHT ZWINGEN! Außer du kannst mir den Paragraphen (RSO, LDO, usw.) nennen bzw. ein Gerichtsurteil, wo das explizit genannt ist.
Und außerdem: Was geht das den Schulleiter, wann ich meine Note erstellt hab, welches Thema das war und ob das eine reine Abfragenote oder eine "Mitarbeitsnote" (Beobachtung der Schüleraktivität über einen Zeitraum von längstens 2 Wochen) ist?
Also ich kann da keinen Sinn außer Gängelung seitens der Schulleitung sehen!
vlg
bkahl
bkahl