23.01.2008, 17:49
Hallo,
hat Datenschutzgründe. Niemand kann dich zwingen (außer ein Richter), der Schulleitung ganz allgemein Auskunft über deine Notenerstellung zu geben. Deswegen wird das nicht mit übertragen.
hat Datenschutzgründe. Niemand kann dich zwingen (außer ein Richter), der Schulleitung ganz allgemein Auskunft über deine Notenerstellung zu geben. Deswegen wird das nicht mit übertragen.
vlg
bkahl
bkahl