21.01.2008, 09:04
I.A. ist für den Zweiter RSK richtig: Er hat keine Stellvertreterfunktion. Fälschlicherweise wird im Jahrbuch und auch auf den Standardsseiten des BRN der ZwRSK als "2. Stellvertreter" bezeichnet. ..
So ist z. B. auch bei Abwesenheit des Schulleiters und seines Stellvertreters nicht der ZwRSK für die Wahrnehmung der Schulleiteraufgaben, sondern die/der dienstälteste Kollegin / Kollege zuständig.
So ist z. B. auch bei Abwesenheit des Schulleiters und seines Stellvertreters nicht der ZwRSK für die Wahrnehmung der Schulleiteraufgaben, sondern die/der dienstälteste Kollegin / Kollege zuständig.