03.12.2007, 14:55
Hallo,
und wieder einmal Danke für die schnelle Reaktion!
Ich kenne die Diskussion auch nicht (mehr), kann mir aber sehr gut vorstellen, wie die lief...
Aber zu unserer Situation:
Der betroffene Schüler hatte die AP nicht bestanden, deshalb den 53(3) drin und kann definitiv nicht noch einmal wiederholen.
Die Lehrkraft hat es gottseidank gemerkt und schreibt den entsprechenden Passus mit der Hand hinein.
Aber auch allgemein. Ja - die Geschichte mit dem Wiederholen der 10. Klasse ist heikel.
Aber dennoch: Solange die Befreiung vom 53(3) nicht ausgesprochen ist, besteht IMHO nach RSO die Gefahr der Abweisung. Dass man später darüber reden und den betroffenen Schüler die Ausnahmegenehmigung erteilen kann/soll/muss, ist eine andere Sache. Jedes andere Vorgehen würde m.E. die RSO ad absurdum führen, da wir quasi einen Persilschein ausstellen würden - frei nach dem Motto: Was in der RSO steht ist uns egal - jeder bekommt sowieso immer die Genehmigung. Wozu dann die RSO?
Anders herum. Wenn wir jetzt im Elternbrief nicht vor der Gefahr der Abweisung warnen, *müssen* wir die Genehmigung erteilen, da wir ja nicht gemäß RSO gewarnt haben!
Just my 2 cents!
Grüße
Christian
p.s. Ich weiß, dass das Notenmanagerforum eigentlich nicht der richtige Ort ist... Ich hoffe, ich habe hier keine sinnlose Diskussion losgetreten.
und wieder einmal Danke für die schnelle Reaktion!
NM-Himself schrieb:also zunächst einmal ist es auf jeden Fall ein Feature, kein Bug.Ok. Das ist schon einmal eine Info, mit der ich arbeiten kann.
NM-Himself schrieb:Letztendlich ging es wohl darum, dass laut RSO ein Schüler vom Artikel 53 befreit werden kann. In der RSO ist diese Befreiung eine KANN-Bestimmung, die aber wohl mehr oder weniger eine MUSS-Bestimmung ist... tut mir leid, ich kann mich nicht mehr erinnern. Jedenfalls war das Ergebnis, den Artikel nicht zu drucken.
Nun hat sich die RSO geändert und vielleicht müsste man die Sache noch einmal neu diskutieren. Ich glaub, ich ruf noch mal in München an.
Ich kenne die Diskussion auch nicht (mehr), kann mir aber sehr gut vorstellen, wie die lief...
Aber zu unserer Situation:
Der betroffene Schüler hatte die AP nicht bestanden, deshalb den 53(3) drin und kann definitiv nicht noch einmal wiederholen.
Die Lehrkraft hat es gottseidank gemerkt und schreibt den entsprechenden Passus mit der Hand hinein.
Aber auch allgemein. Ja - die Geschichte mit dem Wiederholen der 10. Klasse ist heikel.
Aber dennoch: Solange die Befreiung vom 53(3) nicht ausgesprochen ist, besteht IMHO nach RSO die Gefahr der Abweisung. Dass man später darüber reden und den betroffenen Schüler die Ausnahmegenehmigung erteilen kann/soll/muss, ist eine andere Sache. Jedes andere Vorgehen würde m.E. die RSO ad absurdum führen, da wir quasi einen Persilschein ausstellen würden - frei nach dem Motto: Was in der RSO steht ist uns egal - jeder bekommt sowieso immer die Genehmigung. Wozu dann die RSO?
Anders herum. Wenn wir jetzt im Elternbrief nicht vor der Gefahr der Abweisung warnen, *müssen* wir die Genehmigung erteilen, da wir ja nicht gemäß RSO gewarnt haben!
Just my 2 cents!
Grüße
Christian
p.s. Ich weiß, dass das Notenmanagerforum eigentlich nicht der richtige Ort ist... Ich hoffe, ich habe hier keine sinnlose Diskussion losgetreten.