22.09.2007, 20:57
sofern man bürokratisch die Kirche im Dorf lässt, provitieren eigentlich alle vom Zwischenbericht. Dementsprechend war auch bei den Eltern die Resonanz durchaus positiv.
Der erste ZB kommt bei uns kurz vor dem ersten Elternsprechtag. Die Eltern wissen somit genau Bescheid, zu welchem Lehrer sie dringender müssen. Außerdem werden Sie schon frühzeitiger über Probleme informiert. Gerade jetzt, wo in 3-stündigen Fächern auch nur noch 3 Schulaufgaben geschrieben werden (oftmals sicherlich schon 2 vor dem Zwischenzeugnis), ist nach dem Zwischenzeugnis nicht mehr viel zu reißen, wenn die ersten beiden in die Hose gingen. Umgekehrt ist die Aussagekraft der Note im Zwischenzeugnis gering, wenn bis dahin nur eine Schulaufgabe geschrieben wurde.
Zum zweiten Zwischenbericht sind je nachdem dann schon 2 oder 3 Schulaufgaben geschrieben. Vom Zeitpunkt her kann er die Mitteilung bzgl. absinkender Leistungen ersetzen (einfach eine entsprechende Bemerkung rein). Anschließend gleich wieder ein Elternsprechtag ...
Aus Sicht der Lehrer ist es keine Zusatzbelastung. Es wird ein Zeitpunkt festgelegt (ich würde ihn keinesfalls "Notenschluss" nennen), bis zu dem alle vorhandenen Noten im Notenmanager eingetragen werden müssen (sollte ja eh regelmäßig geschehen). Keine Konferenz, keine MV-Noten. Der Klassenleiter entscheidet selbstständig, ob bei einem Schüler zusätzlich noch eine Bemerkung geschrieben werden sollte (z. B. "bitte dringend um Rücksprache am Elternsprechtag").
Ein weiterer Aspekt: für die Klassen 5-8 entfällt somit zum Halbjahr der Notenschluss. Man hat mehr Spielraum für Schulaufgaben und Stegreifaufgaben. Allerdings muss man die Kollegen trotzdem darauf hinweisen, dass ob Zwischenzeugnis oder nicht, die Noten zum Halbjahr vollständig sein müssen.
Gruß
Stephan
Der erste ZB kommt bei uns kurz vor dem ersten Elternsprechtag. Die Eltern wissen somit genau Bescheid, zu welchem Lehrer sie dringender müssen. Außerdem werden Sie schon frühzeitiger über Probleme informiert. Gerade jetzt, wo in 3-stündigen Fächern auch nur noch 3 Schulaufgaben geschrieben werden (oftmals sicherlich schon 2 vor dem Zwischenzeugnis), ist nach dem Zwischenzeugnis nicht mehr viel zu reißen, wenn die ersten beiden in die Hose gingen. Umgekehrt ist die Aussagekraft der Note im Zwischenzeugnis gering, wenn bis dahin nur eine Schulaufgabe geschrieben wurde.
Zum zweiten Zwischenbericht sind je nachdem dann schon 2 oder 3 Schulaufgaben geschrieben. Vom Zeitpunkt her kann er die Mitteilung bzgl. absinkender Leistungen ersetzen (einfach eine entsprechende Bemerkung rein). Anschließend gleich wieder ein Elternsprechtag ...
Aus Sicht der Lehrer ist es keine Zusatzbelastung. Es wird ein Zeitpunkt festgelegt (ich würde ihn keinesfalls "Notenschluss" nennen), bis zu dem alle vorhandenen Noten im Notenmanager eingetragen werden müssen (sollte ja eh regelmäßig geschehen). Keine Konferenz, keine MV-Noten. Der Klassenleiter entscheidet selbstständig, ob bei einem Schüler zusätzlich noch eine Bemerkung geschrieben werden sollte (z. B. "bitte dringend um Rücksprache am Elternsprechtag").
Ein weiterer Aspekt: für die Klassen 5-8 entfällt somit zum Halbjahr der Notenschluss. Man hat mehr Spielraum für Schulaufgaben und Stegreifaufgaben. Allerdings muss man die Kollegen trotzdem darauf hinweisen, dass ob Zwischenzeugnis oder nicht, die Noten zum Halbjahr vollständig sein müssen.
Gruß
Stephan
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