12.02.2005, 16:43
also meines wissens ist es schon so (war es zumindest an allen schulen, an denen ich bisher gearbeitet habe), dass der hinweis auf einen artikel nur dann ins zeugnis kommt, wenn auch eine gefährdung vorliegt.
da heißt aber nicht, dass es anders auch sinnvoll wäre (als prophylaktische warnung). auf der anderen seite sähe es wohl ziemlich dämlich aus, wenn (zugegebenermaßen unwahrscheinlicherweise) im zeugnis lauter 1er und 2er stehen, unten aber der satz über das verbot des wiederholens der jgst prangt.
gruß
nmhimself
da heißt aber nicht, dass es anders auch sinnvoll wäre (als prophylaktische warnung). auf der anderen seite sähe es wohl ziemlich dämlich aus, wenn (zugegebenermaßen unwahrscheinlicherweise) im zeugnis lauter 1er und 2er stehen, unten aber der satz über das verbot des wiederholens der jgst prangt.
gruß
nmhimself
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