18.07.2007, 05:31
Hallo Wolfi,
du vermutest richtig: Es ist ein rechtlicher Unterschied!
Eine Abschrift wird meist beglaubigt, d.h. eine Behörde bestätigt mit ihrem Dienstsiegel, dass dies eine exakte Kopie des Originals ist.
Ein Abdruck ist ledigleich eine Kopie.
du vermutest richtig: Es ist ein rechtlicher Unterschied!
Eine Abschrift wird meist beglaubigt, d.h. eine Behörde bestätigt mit ihrem Dienstsiegel, dass dies eine exakte Kopie des Originals ist.
Ein Abdruck ist ledigleich eine Kopie.
vlg
bkahl
bkahl