19.02.2025, 15:26
Hallo Jens,
ziemlich richtig. Eine Einschränkung: die Halbjahresnotenberechnung ist auch für 5 bis 8 nicht zwingend (!) notwendig. Erstens kann man das im Bedarfsfall jederzeit später noch machen, zweitens braucht man das auch nur, wenn man das Modul absinkende Leistungen nutzt und/oder auf dem Notenbogen unbedingt eine Note aus dem ersten Halbjahr stehen haben will.
Gruß
Stephan
ziemlich richtig. Eine Einschränkung: die Halbjahresnotenberechnung ist auch für 5 bis 8 nicht zwingend (!) notwendig. Erstens kann man das im Bedarfsfall jederzeit später noch machen, zweitens braucht man das auch nur, wenn man das Modul absinkende Leistungen nutzt und/oder auf dem Notenbogen unbedingt eine Note aus dem ersten Halbjahr stehen haben will.
Gruß
Stephan
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