13.11.2024, 20:19
Hallo schondorf,
das geht selbstverständlich, ist ja z. B. an Gymnasium/FOS/BOS, ... öfters der Fall. Wie das genau in der ASV eingetragen werden muss, weiß ich leider nicht. Da kann sich vielleicht noch ein Kollege einklinken, der sich da besser auskennt. Ich würde mal vermuten, dass zumindest der Haken bei "Im Schriftverkehrverteiler" gesetzt werden muss.
Auf Seiten des NM ist es so, dass er beim Import überprüft, ob ein Schüler schon volljährig ist und dann - falls das Zutrifft - die für ihn aus der ASV exportierte Anschrift ebenfalls mit aufnimmt.
Gruß
Stephan
das geht selbstverständlich, ist ja z. B. an Gymnasium/FOS/BOS, ... öfters der Fall. Wie das genau in der ASV eingetragen werden muss, weiß ich leider nicht. Da kann sich vielleicht noch ein Kollege einklinken, der sich da besser auskennt. Ich würde mal vermuten, dass zumindest der Haken bei "Im Schriftverkehrverteiler" gesetzt werden muss.
Auf Seiten des NM ist es so, dass er beim Import überprüft, ob ein Schüler schon volljährig ist und dann - falls das Zutrifft - die für ihn aus der ASV exportierte Anschrift ebenfalls mit aufnimmt.
Gruß
Stephan
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