19.02.2024, 18:54
Hallo Stephan,
ich möchte mal den Post von ChristophT pushen - der ist vermutlich untergegangen #9 hier:
https://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=9115
und ergänze noch:
laut §21 (2) Satz 2 GSO gilt: "Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden..."
Da „Leistungsnachweise“ (Plural) gefordert sind, sollten mindestens je zwei mündliche und schriftliche Leistungsnachweise je Schuljahr gefordert werden (KMS vom 10.07.2013 Nr. VI.9 – 5 S 5421 – 6b.18 224 an einen MB). Das ist am Gymnasium damit die Mindestregelung für die 5. - 11. Klassen und auch die Grundbedingungn für die Oberstufe. Abweichungen gibt es dann nur im Halbjahr 13/2 und in einzelnen Spezialfällen. Das muss aber nicht im NM programmiert sein.
Aufgrund der gleichmäßigen Verteilung der Noten über das Schuljahr ergibt sich dann wie oben schon von anderen geschrieben:
Mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr, davon einen echt mündlichen
Das wäre wirklich toll, wenn Du das umsetzen könntest!
steve
ich möchte mal den Post von ChristophT pushen - der ist vermutlich untergegangen #9 hier:
https://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=9115
(01.02.2023, 15:10)ChristophT schrieb: Hallo Stephan,
für das Gymnasium wäre es vermutlich sinnvoll (zumindest für uns), wenn Folgendes einstellbar wäre:
- Der Administrator
- kann die Einstellung für Notenvollständigkeit einstellen:
> Primärschlüssel: Jahrgangsstufe, Zweig, Fach, Zeugnistyp (ZZ/JZ)
> einzustellende Attribute: Anzahl kleine Nachweise, Anzahl echte mündliche Noten, Anzahl große Leistungsnachweise
- es wäre sinnvoll, wenn die Standardanforderungen (z.B. wie bisher) schon drin sind und dann nur eine Veränderung (keine komplette Neuanlage) vorzunehmen ist (alternativ: kopierbar, wie Fächerspiegel)
Wäre super, wenn das machbar wäre. :-)
DANKE!
LG
Christoph
und ergänze noch:
laut §21 (2) Satz 2 GSO gilt: "Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden..."
Da „Leistungsnachweise“ (Plural) gefordert sind, sollten mindestens je zwei mündliche und schriftliche Leistungsnachweise je Schuljahr gefordert werden (KMS vom 10.07.2013 Nr. VI.9 – 5 S 5421 – 6b.18 224 an einen MB). Das ist am Gymnasium damit die Mindestregelung für die 5. - 11. Klassen und auch die Grundbedingungn für die Oberstufe. Abweichungen gibt es dann nur im Halbjahr 13/2 und in einzelnen Spezialfällen. Das muss aber nicht im NM programmiert sein.
Aufgrund der gleichmäßigen Verteilung der Noten über das Schuljahr ergibt sich dann wie oben schon von anderen geschrieben:
Mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr, davon einen echt mündlichen
Das wäre wirklich toll, wenn Du das umsetzen könntest!
steve