29.01.2024, 19:04
Hallo Stephan,
wir sind noch bei Version 1.1.24015.6405, das sollte hier aber keinen Einfluss haben.
Im Zwischenzeugnis der Einführungsklasse am Gymnasium ist noch die Rede von "der Einführungsklasse gemäß §31 GSO". §31 geht ums Vorrücken auf Probe und ist hier falsch, im Jahreszeugnis ist der Bezug mMn. mit §7 GSO korrekt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-7
Viele Grüße
Jörg
wir sind noch bei Version 1.1.24015.6405, das sollte hier aber keinen Einfluss haben.
Im Zwischenzeugnis der Einführungsklasse am Gymnasium ist noch die Rede von "der Einführungsklasse gemäß §31 GSO". §31 geht ums Vorrücken auf Probe und ist hier falsch, im Jahreszeugnis ist der Bezug mMn. mit §7 GSO korrekt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-7
Viele Grüße
Jörg