24.01.2024, 16:12
Hallo Markus,
RSO sagt:
"In jedem Schulhalbjahr sind je Fach insgesamt mindestens zwei; in mehr als zweistündigen Fächern mindestens drei Leistungsnachweise nach Satz 1 zu fordern, davon in zwei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern mindestens ein Leistungsnachweis im Sinn von Abs. 4."
Und Absatz 4 sagt:
Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.
Eine Ausnahme von Sport kann ich hier nicht herauslesen. Ob das in der Version 4 jetzt anders war, weiß ich ehrlich gesagt nicht, muss ich erst nachschauen.
Gruß
Stephan
RSO sagt:
"In jedem Schulhalbjahr sind je Fach insgesamt mindestens zwei; in mehr als zweistündigen Fächern mindestens drei Leistungsnachweise nach Satz 1 zu fordern, davon in zwei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern mindestens ein Leistungsnachweis im Sinn von Abs. 4."
Und Absatz 4 sagt:
Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.
Eine Ausnahme von Sport kann ich hier nicht herauslesen. Ob das in der Version 4 jetzt anders war, weiß ich ehrlich gesagt nicht, muss ich erst nachschauen.
Gruß
Stephan
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