18.07.2023, 12:59
Hallo Matthias,
schulrechtlich ist das meines Wissens korrekt so. Wenn die Schülerin nicht bis zum März/April (??) freiwillig zurücktritt, zählt Sie als Abschlussschülerin. Wenn Sie nicht Antritt (ohne Attest) etc. gilt sie als durchgefallen.
Ich denke nicht, dass man irgendetwas mit dem Titel "Zeugnis" drucken dürfte. Im NM ist das jedenfalls nicht möglich. Ihr könnt natürlich jederzeit eine Bescheinigung ausdrucken. Die enthält kein Klassenziel.
Gruß
Stephan
schulrechtlich ist das meines Wissens korrekt so. Wenn die Schülerin nicht bis zum März/April (??) freiwillig zurücktritt, zählt Sie als Abschlussschülerin. Wenn Sie nicht Antritt (ohne Attest) etc. gilt sie als durchgefallen.
Ich denke nicht, dass man irgendetwas mit dem Titel "Zeugnis" drucken dürfte. Im NM ist das jedenfalls nicht möglich. Ihr könnt natürlich jederzeit eine Bescheinigung ausdrucken. Die enthält kein Klassenziel.
Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml