18.07.2023, 08:34
Hallo Stephan,
im Zeugnis eines 5. Klässlers, der nicht bestanden hat erscheint folgende Bemerkung:
Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat XXXXX nicht erhalten.
Der Schüler kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 7 (2) Satz 7 GSO).
Ein weiteres Problem stellt die Fremdsprachenfolge bei den Zeugnisse der 5. Klasse dar. Teilweise steht bei Englisch (eigentlich 1. FS) 2. Fremdsprache dar, teilweise erscheint bei Französisch (was der Schüler nicht hat) 1. FS, manchmal aber auch gar nichts. Ein System ist für mich nicht erkennbar.
Gruß
Lars
im Zeugnis eines 5. Klässlers, der nicht bestanden hat erscheint folgende Bemerkung:
Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat XXXXX nicht erhalten.
Der Schüler kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 7 (2) Satz 7 GSO).
Ein weiteres Problem stellt die Fremdsprachenfolge bei den Zeugnisse der 5. Klasse dar. Teilweise steht bei Englisch (eigentlich 1. FS) 2. Fremdsprache dar, teilweise erscheint bei Französisch (was der Schüler nicht hat) 1. FS, manchmal aber auch gar nichts. Ein System ist für mich nicht erkennbar.
Gruß
Lars