Hallo Alex,
wenn ich mich nicht täusche folgt der Notenmanager hier schlicht der gültigen Rechtslage. Gezeichnet wirkt nur im Halbjahreszeugnis, denn dort handelt es sich nicht um eine Urkunde.
Ich zitiere mal aus einer Zusammenfassung des bllv zum Zeugnis:
<<
Der Klassleiter hat Zeugnisse eigenhändig zu unterzeichnen, weil es sich u. a. um eine
Reinschrift eines dienstlichen Schreibens handelt, dessen Inhalt für den Bestand von
Rechtsverhältnissen erheblich ist (§ 24 (1ff.) Allgemeine Geschäftsordnung für die Behördern des Freistaats Bayern). Der
Schulleiter hat Zeugnisse eigenhändig zu unterzeichnen, weil er die Schule nach außen
vertritt (Art. 57 (3) BayEUG). Da das Beurkundungsgesetz nur die Unterschrift kennt (und
nicht den Namenszug), ist eine Unterzeichnung mit dem Familiennamen ausreichend. Die
Wiederholung des Namens in Druckschrift unter der Unterschrift ist ein nützlicher Brauch,
doch nicht verpflichtend. Ohne Zusatz unterschreibt nur der Schulleiter als Behördenlei-
ter. Der Stellvertreter unterschreibt ggf. mit “i.V.” (= in Vertretung).
>>
Viele Grüße
Jörg
wenn ich mich nicht täusche folgt der Notenmanager hier schlicht der gültigen Rechtslage. Gezeichnet wirkt nur im Halbjahreszeugnis, denn dort handelt es sich nicht um eine Urkunde.
Ich zitiere mal aus einer Zusammenfassung des bllv zum Zeugnis:
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Der Klassleiter hat Zeugnisse eigenhändig zu unterzeichnen, weil es sich u. a. um eine
Reinschrift eines dienstlichen Schreibens handelt, dessen Inhalt für den Bestand von
Rechtsverhältnissen erheblich ist (§ 24 (1ff.) Allgemeine Geschäftsordnung für die Behördern des Freistaats Bayern). Der
Schulleiter hat Zeugnisse eigenhändig zu unterzeichnen, weil er die Schule nach außen
vertritt (Art. 57 (3) BayEUG). Da das Beurkundungsgesetz nur die Unterschrift kennt (und
nicht den Namenszug), ist eine Unterzeichnung mit dem Familiennamen ausreichend. Die
Wiederholung des Namens in Druckschrift unter der Unterschrift ist ein nützlicher Brauch,
doch nicht verpflichtend. Ohne Zusatz unterschreibt nur der Schulleiter als Behördenlei-
ter. Der Stellvertreter unterschreibt ggf. mit “i.V.” (= in Vertretung).
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Viele Grüße
Jörg