21.02.2022, 15:27
Hallo Gramais,
bei "Neues Halbjahr" werden aus dem zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Noten die aktuellen JFN berechnet und als Zwischenzeugnisnote fest gespeichert. Das braucht man eigentlich nur für den Fall, dass ein Schüler, der kein Zwischenzeugnis erhalten hat, später noch ein Zwischenzeugnis einfordert.
Beim Sichern der Halbjahresdaten werden zusätzlich zur Zeugnisnote auch die Notenschnitte mit gespeichert.
Zur Q12: das ist richtig. Als Realschullehrer ist mir das Handling bzw. der zeitliche Ablauf der einzelnen Schritte am Gymnasium nicht so geläufig. Prinzipiell müsste aber doch auch in der Q12 das gleiche "Halbjahresdatum" gelten. Um zu verhindern, dass vorzeitig Noten eingetragen werden, könntest du den Notenfreigabetermin auch bei der Q12 in das zweite Halbjahr verlegen. Dann können die Kollegen nichts eintragen und die Situation, dass Noten des 2. HJ bereits im ersten eingetragen werden, kann dann gar nicht auftreten. Die einzige Einschränkung für die betroffenen Lehrer ist jetzt nur, dass sie diese Noten auch nicht mehr abändern können, falls ein Fehler erkannt wird.
Gruß
Stephan
bei "Neues Halbjahr" werden aus dem zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Noten die aktuellen JFN berechnet und als Zwischenzeugnisnote fest gespeichert. Das braucht man eigentlich nur für den Fall, dass ein Schüler, der kein Zwischenzeugnis erhalten hat, später noch ein Zwischenzeugnis einfordert.
Beim Sichern der Halbjahresdaten werden zusätzlich zur Zeugnisnote auch die Notenschnitte mit gespeichert.
Zur Q12: das ist richtig. Als Realschullehrer ist mir das Handling bzw. der zeitliche Ablauf der einzelnen Schritte am Gymnasium nicht so geläufig. Prinzipiell müsste aber doch auch in der Q12 das gleiche "Halbjahresdatum" gelten. Um zu verhindern, dass vorzeitig Noten eingetragen werden, könntest du den Notenfreigabetermin auch bei der Q12 in das zweite Halbjahr verlegen. Dann können die Kollegen nichts eintragen und die Situation, dass Noten des 2. HJ bereits im ersten eingetragen werden, kann dann gar nicht auftreten. Die einzige Einschränkung für die betroffenen Lehrer ist jetzt nur, dass sie diese Noten auch nicht mehr abändern können, falls ein Fehler erkannt wird.
Gruß
Stephan
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