22.06.2020, 15:09
(22.06.2020, 13:16)KuWi schrieb: Um deine wertvolle Zeit zu sparen, paste ich hier nochmals unseren - bereits an anderer Stelle geposteten - Formulierungsvorschlag und bitte um Aufnahme in das Formular:
e) Die Lehrerkonferenz hat gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG beschlossen, Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Die Probezeit dauert bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr.
Genau das wäre auch meine Bitte gewesen. Denn aufgrund von Corona und den entsprechenden KMS sind wir ja dazu verpflichtet. Allerdings wäre es gut, wenn der letzte Satz "Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr." bitte NICHT auftaucht. Denn das ist meines Erachtens noch gar nicht zu 100 % geklärt oder sehe ich das falsch?
Zur Info: NMSV & NMAdmin auf aktuellstem Stand, Datenbank = PostgreSQL, Win10