18.06.2020, 11:13
Hallo Stephan,
ich möchte Georgys Vorschlag noch einmal aufgreifen.
Nachdem wirklich ALLE Realschulen betroffen sind, wäre es unserer Meinung nach wirklich sinnvoll zumindest den Fall e) für alle einzubauen. Wir schlagen folgende Formulierung vor:
e) Die Lehrerkonferenz hat gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG beschlossen, Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Die Probezeit dauert bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr.
Gruß
KuWi
ich möchte Georgys Vorschlag noch einmal aufgreifen.
Nachdem wirklich ALLE Realschulen betroffen sind, wäre es unserer Meinung nach wirklich sinnvoll zumindest den Fall e) für alle einzubauen. Wir schlagen folgende Formulierung vor:
e) Die Lehrerkonferenz hat gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG beschlossen, Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Die Probezeit dauert bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr.
Gruß
KuWi