15.02.2020, 12:31
Hallo zusammen,
ich werde mir mal überlegen, ob ich das irgendwie aufnehmen kann. Grundsätzlich ist es so, dass im Zeugnisdialog (alt und neu) nur Artikel aus dem BayEUG aufgeführt werden, die für alle Schularten relevant sind. Ihr bezieht euch auf Paragraphen aus der GSO, also schulartspezifische Regelungen.
Solche Paragraphenfälle (Klassiker: nicht ausreichende Leistungsnachweise, freiwilliges Wiederholen in Verbindung mit Nichtbestehen, ...) werden immer in die Zeugnisbemerkung mit aufgenommen. Da das Zeugnis einer Einführungsklasse in aller Regel kein Bewerbungszeugnis ist (erst recht nicht, wenn man nicht besteht), sollte es kein Problem sein, alle Punkte direkt in die Zeugnisbemerkung zu schreiben.
Bzgl. der Mitteilung zum ZZ: über das Berichtemodul kannst du eine passende Bescheinigung erstellen, die - per Bedingungsfeld - für Einführungsklassen den entsprechenden Passus druckt.
Gruß
Stephan
ich werde mir mal überlegen, ob ich das irgendwie aufnehmen kann. Grundsätzlich ist es so, dass im Zeugnisdialog (alt und neu) nur Artikel aus dem BayEUG aufgeführt werden, die für alle Schularten relevant sind. Ihr bezieht euch auf Paragraphen aus der GSO, also schulartspezifische Regelungen.
Solche Paragraphenfälle (Klassiker: nicht ausreichende Leistungsnachweise, freiwilliges Wiederholen in Verbindung mit Nichtbestehen, ...) werden immer in die Zeugnisbemerkung mit aufgenommen. Da das Zeugnis einer Einführungsklasse in aller Regel kein Bewerbungszeugnis ist (erst recht nicht, wenn man nicht besteht), sollte es kein Problem sein, alle Punkte direkt in die Zeugnisbemerkung zu schreiben.
Bzgl. der Mitteilung zum ZZ: über das Berichtemodul kannst du eine passende Bescheinigung erstellen, die - per Bedingungsfeld - für Einführungsklassen den entsprechenden Passus druckt.
Gruß
Stephan
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