09.01.2020, 16:24
Richtig: bei der Notenvollständigkeitsprüfung würde eine Note vom 14.02.2020 23:59 zum ersten Halbjahr gezählt. Entsprechend wäre sie ab dem 15.02.2020 00:01 im Notenmanager ausgegraut und für den Lehrer nicht mehr zu ändern.
Die Funktion "Neues Halbjahr" brauchst du nur, um die Noten für das erste Halbjahr festzuschreiben. Diese Funktion solltest du laufen lassen, bevor Noten für das zweite Halbjahr eingetragen werden.
Das Festschreiben der Noten ist notwendig, da ein Schüler nachträglich noch ein Zwischenzeugnis verlangen kann. Das ist dann nur möglich, wenn der Notenstand zum 14.2. in der Datenbank fixiert wurde.
Natürlich kannst den Zwischenzeugnistermin verändern, aber dann stimmen eben die Ausdrucke der Zwischenzeugnisse nicht mehr.
Gruß
Stephan
Die Funktion "Neues Halbjahr" brauchst du nur, um die Noten für das erste Halbjahr festzuschreiben. Diese Funktion solltest du laufen lassen, bevor Noten für das zweite Halbjahr eingetragen werden.
Das Festschreiben der Noten ist notwendig, da ein Schüler nachträglich noch ein Zwischenzeugnis verlangen kann. Das ist dann nur möglich, wenn der Notenstand zum 14.2. in der Datenbank fixiert wurde.
Natürlich kannst den Zwischenzeugnistermin verändern, aber dann stimmen eben die Ausdrucke der Zwischenzeugnisse nicht mehr.
Gruß
Stephan
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