20.05.2019, 15:14
Hallo Ralf,
jetzt habe ich selber noch einmal in der WSO nachgelesen, weil mir das etwas komisch vorgekommen ist. Ich beziehe mir dabei auf die Version unter www.gesetze-bayern.de, die laut Website ab dem 1.8.2019 gültig ist. Da finde ich den von dir geschriebenen Text, aber eben auch in Absatz 6 Satz 6 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWSO-30):
Das Fach Informationsverarbeitung kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Ich schätze mal, dass mich darauf jemand hingewiesen hatte und ich deshalb Das Fach ausgegraut habe. Das müsste dann aber so auch richtig sein.
Gruß
Stephan
jetzt habe ich selber noch einmal in der WSO nachgelesen, weil mir das etwas komisch vorgekommen ist. Ich beziehe mir dabei auf die Version unter www.gesetze-bayern.de, die laut Website ab dem 1.8.2019 gültig ist. Da finde ich den von dir geschriebenen Text, aber eben auch in Absatz 6 Satz 6 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWSO-30):
Das Fach Informationsverarbeitung kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Ich schätze mal, dass mich darauf jemand hingewiesen hatte und ich deshalb Das Fach ausgegraut habe. Das müsste dann aber so auch richtig sein.
Gruß
Stephan
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