31.01.2019, 16:40
(27.12.2008, 16:42)NM-Himself schrieb: Hallo,Hallo Herr Bartunek,
Spitzbub hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau aus dem Grund kann nur der Verfasser eine Ordnungsmaßnahme löschen. Damit ist sichergestellt, dass nicht ohne das Wissen des entsprechenden Lehrers dessen Ordnungsmaßnahmen aus dem System verschwinden. Sollte sich ein Lehrer weigern, die Ordnungsmaßnahme zu löschen, hat ein Schulleiter ja die notwendigen Mittel, dies zu erzwingen.
In den sicherlich (hoffentlich) wenigen Ausnahmefällen, in den dies nicht durch gütliche Einigung geschehen kann, ist der Einsatz des Admins dann zu immer noch möglich.
Gruß
wie kann ich als Admin eine Ordnungsmaßnahme löschen oder weiter bearbeiten. Eine Lehrkraft ist kurzfristig für längere Zeit schwer erkrankt und die beschriebene Vorgehensweise ist damit nicht möglich. Wir wollen das aber dringend geklärt haben, zum einen muss die zu ändernde (Formulierung) Maßnahme verschickt werden und die andere sollte bei dem Schüler spätestens zur Notenkonferenz nicht mehr angezeigt werden.
Vielen Dank!