16.07.2018, 11:30
Hallo Georg,
jaaaa, ewige Diskussion, da findest du bestimmt ein paar Postings im Forum. Laut "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. Oktober 2009 Az.: VI.9-5 S 5422-6.66 189"
ist folgende Bemerkung aufzunehmen:
"Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein: ..."
vgl. https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/.../seite:322
Sollte es in zwischen eine neuere Bekanntmachung mit einer anderen Schreibweise geben bitte ich um den entsprechenden Link (da uns das an der RS nicht betrifft bin ich da nicht auf dem Laufenden).
Gruß
Stephan
jaaaa, ewige Diskussion, da findest du bestimmt ein paar Postings im Forum. Laut "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. Oktober 2009 Az.: VI.9-5 S 5422-6.66 189"
ist folgende Bemerkung aufzunehmen:
"Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein: ..."
vgl. https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/.../seite:322
Sollte es in zwischen eine neuere Bekanntmachung mit einer anderen Schreibweise geben bitte ich um den entsprechenden Link (da uns das an der RS nicht betrifft bin ich da nicht auf dem Laufenden).
Gruß
Stephan
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