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Bekanntmachungen
Ordnungsmaßn. bei 2. Erz.ber = Hauptansprechpartner
#1
Hallo Stephan,

in ein paar Fällen ist bei zusammenlebenden Eltern bei uns in der ASV der 2. Erziehungsberechtigte der Hauptansprechpartner.
Dann tritt folgender Fehler auf:

Ordnungsmaßnahmen werden zweimal gedruckt (jeweils 2mal die identische Adresse), da der NM scheinbar getrennt lebende Erz.ber. vermutet.

In der ASV ist alles richtig eingepflegt mit Haken bei "gemeinsame Adresse wie 1. Erz. ber."

Vielleicht kannst Du das nachvollziehen und anpassen?
Danke!
steve
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Nachrichten in diesem Thema
Ordnungsmaßn. bei 2. Erz.ber = Hauptansprechpartner - von steve - 15.11.2017, 11:35

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