06.10.2017, 18:06
Hallo jhsport,
für die Gymnasien gibt es momentan eigentlich überhaupt keine festen Regelungen. Nach § 21 (2) GSO heißt es im Satz vier nur "Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte."
Ich weiß von einigen Gymnasien, dass sie für alle Fachbereiche eine einheitliche Regelung haben, wieder andere Gymnasien habe für jede Fachschaft eine andere Regelung und zum guten Schluss muss sich wohl rein rechtlich gemäß obigen Satzes kein Lehrer an solche Beschlüsse halten.
Daher habe ich jetzt erst einmal an den Kriterien nichts geändert. Eine Implementierung, in der jede Schule ihre eigenen Kriterien in der Datenbank hinterlegen kann, ist relativ aufwändig und frühestens für die nächste Hauptversion vorgesehen.
Gruß
Stephan
für die Gymnasien gibt es momentan eigentlich überhaupt keine festen Regelungen. Nach § 21 (2) GSO heißt es im Satz vier nur "Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte."
Ich weiß von einigen Gymnasien, dass sie für alle Fachbereiche eine einheitliche Regelung haben, wieder andere Gymnasien habe für jede Fachschaft eine andere Regelung und zum guten Schluss muss sich wohl rein rechtlich gemäß obigen Satzes kein Lehrer an solche Beschlüsse halten.
Daher habe ich jetzt erst einmal an den Kriterien nichts geändert. Eine Implementierung, in der jede Schule ihre eigenen Kriterien in der Datenbank hinterlegen kann, ist relativ aufwändig und frühestens für die nächste Hauptversion vorgesehen.
Gruß
Stephan
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